Viele Städte und Kommunen stehen vor der Herausforderung sich an die Auswirkungen der Klimaveränderungen anzupassen und gleichzeitig das Klima zu schützen.
Die Bundesregierung Deutschland unterstützt Städte und Kommunen bei der Implementierung von diversen Gesetzen und Förderungen von Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene.
Auf Bundesebene trat im August diesen Jahres das „Erste Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes“ in Kraft. Das Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist es die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um ≥ 65 % und bis zum Jahr 2040 um ≥ 88% im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise zu reduzieren. Im Jahr 2045 sollen eine Netto-Treibhausgasneutralität erzielt und nach dem Jahr 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Auf Landesebene traten im Juli 2021 z.B. in Nordrhein Westfalen das „Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen“ und das „Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen“ sowie weitere Richtlinien zur Förderung für Klimaschutztechniken in Kraft. Dabei sollen die Ziele der Treibhausgas-Neutralität bis zum Jahr 2045, die Klimaanpassungsstrategien und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen sowie der Auf- und Ausbau von erneuerbaren Energien stärker vorangetrieben werden. Um die Klimaschutzziele des Landes Berlin zu erreichen wurde im Juli 2021 beispielsweise das „Solar-Gesetz Berlin“ in Kraft gesetzt, um auch das Potenzial von Solarenergie durch die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen stärker zu nutzen.
Klimaschutz (Mitigation) und Klimaanpassung (Adaptation), als zwei unterschiedliche Grundsätze stehen in einer Wechselwirkung zu einander. Dabei stellt sich die Frage, ob man den Fokus eher auf den Klimaschutz oder auf die Klimaanpassung legen sollte oder aber beides in einem integrativen Ansatz berücksichtigt. Hier kommt es auch darauf an, was am besten zur jeweiligen Stadt oder Kommune passt. Städte und Kommunen unterliegen der Aufgabe als Vorbildfunktion zu agieren und regions- und handlungsspezifische Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um somit die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren. Dafür sollen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte erstellt werden, die z.B. auf einer Klimaanalyse basieren können und anhand eines Risikodialogs mit diversen Akteuren aus der jeweiligen Stadt, Kommune oder Region durchgeführt werden sollen, um somit realistische Ziele und Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.
TAUW möchte Städte und Kommunen dabei unterstützen Klima-Projekte durchzuführen und einen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung zu leisten. Um uns als TAUW in dieser Serviceleistung vorstellen zu dürfen, möchten wir Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanager:innen sowie Beauftragte für Klima-, Umwelt- und Naturschutz und Beauftragte für nachhaltige Stadtentwicklungen zu unserem kostenlosen TAUWebinar am 23. November von 10:00 – 11:00 Uhr einladen.
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