Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo) auf Baustellen ist ein zentrales Thema für Bauherren und Architekten. Gemäß BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinatoren gem. §3 der BaustellV zu bestellen. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen auf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator, SiGeKo) übertragen.
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