Gemäß § 60 Abs. 1 und 2 WHG sind abwassertechnische Anlagen nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. In einem liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzept (LAK) beschreiben und bewerten wir den Bestand und den Zustand aller abwassertechnischen Anlagen. Daraus wird ein Handlungsbedarf ermittelt, der die Beseitigung von Missständen oder die Anpassung entwässerungstechnischer Anlagen an aktuelle technische und rechtliche Anforderungen unter Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten beinhaltet (gem. BMUB: Arbeitshilfe Abwasser, Abs. 3.1 ff.).

Wir bieten Ihnen gem. Arbeitshilfe u.a. folgende Leistungen:

  • Bestandserkundung (insbes. Kamerabefahrung, Druckprüfung)
  • Hydraulische Berechnung entwässerungstechnischer Anlagen
  • Ermittlung Handlungsbedarf
  • Planung und Ausschreibung Sanierung/ Neubau
  • Bauleitung, Bauüberwachung
  • Qualitätsmanagement
  • Dokumentation

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