PFAS sind an vielen Stellen im Boden und Wasser zu finden. Bundesweit einheitliche Regelungen gibt es für diese Stoffklasse aktuell in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Werden die Umweltqualitätsnormen (UQN) überschritten, müssen geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung ergriffen werden. Weitere gesetzliche Regelungen gibt es noch in der Düngemittelverordnung (DüMV). Zur Erlangung bundeseinheitlicher Regelungen im Umgang und der Bewertung von PFAS-Belastungen wird in Deutschland mittlerweile auf höchster politischer Ebene sehr bewusst gesteuert.
PFAS gehören zu den fluorierten organischen Kohlenwasserstoffverbindungen, die in der Umwelt außerordentlich stabil (Persistent Organic Pollutant, POP) und mittlerweile ubiquitär in den verschiedenen Umweltmedien nachweisbar sind. PFAS betrifft eine große Gruppe von Stoffen, von denen einige durch die CLP-Verordnung (europäische Chemikalienverordnung REACH) auf der Liste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stehen, die zu (potenziell) besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHC) gehören. Aufgrund der spezifischen Eigenschaften von PFAS werden sie seit Jahrzehnten in industriellen Prozessen und vielen Alltagsprodukten wie Feuerlöschschaum und Kosmetika eingesetzt.
Mehrere Studien haben gezeigt, dass diese Stoffe persistent, mobil und schädlich für die Gesundheit von Mensch und Tier sind und dass sie heute in der Umwelt weit verbreitet sind, auch durch Einleitungen und Lufttransporte.
Als Menschen sind wir zum Beispiel über die Umwelt, unsere Lebensmittel, Trinkwasser und viele Konsumgüter PFAS ausgesetzt (siehe Abbildung 1).
Da PFAS erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben können, steht die Stoffgruppe weltweit unter Beobachtung. Infolgedessen ist die Verwendung einer Reihe von PFAS-Verbindungen nun durch internationale Verträge (siehe Stockholmer Konvention) und europäische Gesetzgebung verboten. Darüber hinaus haben einige Unternehmen freiwillig die Verwendung und/oder Herstellung von PFAS eingestellt.
In Europa werden eine Reihe von PFAS inzwischen als (potenziell) besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) eingestuft. Auf dieser Grundlage besteht die Verpflichtung zur Minimierung der Emissionen in die Umwelt. Darüber hinaus laufen zahlreiche (wissenschaftliche) Studien über das Auftreten und die Risiken von PFAS in Konsumgütern, Lebensmitteln und der Umwelt (einschließlich Boden, Grund- und Oberflächenwasser). In Europa sind derzeit Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) die wichtigsten Einzelstoffe. Für viele Anwendungen von verbotenen PFAS-Verbindungen gibt es keine fluorfreien Alternativen und diese Substanzen werden oft durch andere PFAS-Verbindungen ersetzt. Mittlerweile stehen auch diese alternativen PFAS-Verbindungen immer mehr unter Beobachtung (siehe Abbildung 2).
Aufgrund der einzigartigen wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften von über 5.000 verschiedenen PFAS-Einzelverbindungen werden die Substanzen und einzelne alternative Substitute bis heute in vielen Produkten eingesetzt.
Beispiele für Gefahrenstellen sind:
Es wird angenommen, dass PFAS auf der gesamten Erde als diffuse Schadstoff in Boden und Gewässern auftritt. Dies ist das Ergebnis von punktuellen und diffusen Einleitungen, großflächigen Erdbewegungen und der Wiederverwendung von Boden als Bagger- und Baumaterial.
Auch Sie müssen Sie sich möglicherweise mit PFAS-haltigen Materialien wie Böden, Baggergut, Abwässern, Schlamm, Grünabfall oder Baustoffen befassen. Folgende Maßnahmen sind dann sinnvoll:
Mögliche Maßnahmen sind:
TAUW kann Sie mit umfassender Expertise beim Thema PFAS unterstützen und beraten.
Lesen Sie mehr über unsere Leistungen und Möglichkeiten in unserem Capability Statement:
Tauw verfügt über erfahrene Experten im Umgang mit dem Schadstoff PFAS. Wir stehen Ihnen gerne bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen beratend zur Seite.