Principal Adverse Impacts (PAIs) sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die seit dem 10. März 2021 neue Offenlegungsanforderungen an Finanzmarktteilnehmer stellt. Ziel ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit zu wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu schaffen, Greenwashing zu reduzieren und den Anlegerschutz zu stärken.
PAI-Indikatoren werden als negative, wesentliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren definiert, die sich aus den Anlageentscheidungen oder der Beratung hierzu ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen.
Gemäß der SFDR-Level 2-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) müssen Finanzmarktteilnehmer detaillierte Informationen in Form von vierzehn vorgegebenen PAI-Indikatoren und je einem auszuwählenden, umweltrelevanten und sozial/ governance relevanten PAI-Indikator offenlegen. Darüber hinaus müssen sie erklären, wie sie die potenziellen Auswirkungen ihrer Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen und reduzieren.
Diese Anforderungen stellen jedoch insbesondere Asset / Fondsmanager großer heterogener Portfolios, vor allem aus dem illiquiden Bereich Real Estate oder Infrastruktur, vor große Herausforderungen. Die PAI-Indikatoren, deren Definitionen teilweise noch nicht präzise genug für eine problemlose praktische Anwendung sind, erfordern detaillierte ESG-Daten über die Leistung der einzelnen Portfoliounternehmen / Assets. Finanzmarktteilnehmer müssen diese Daten entsprechend aggregiert auf Level des Finanzproduktes offenlegen. Sofern Finanzmarktteilnehmer die PAI-Indikatoren berücksichtigen und keinen Opt-Out gemäß Artikel 4 SFDR wählen, sind diese erstmals spätestens zum 30. Juni 2023 für das Jahr 2022 offenzulegen. Angesichts des Umfangs der PAI-Datenanforderungen hat sich die notwendige Datenerhebung schon jetzt als durchaus anspruchsvoller Prozess erweisen.
Dabei unterstützen wir Sie:
Unser Fokus liegt auf unseren Mandant:innen und deren Bedürfnissen. Zudem unterstützen wir Sie durch eine nachgelagerte Beratung zur Reduzierung des nachteiligen Nachhaltigkeitsimpact Ihres Portfolios.
Im Rahmen dieser nachgelagerten Beratung bieten wir: