Unternehmen müssen für das Jahr 2011 bis spätestens zum 1. Mai ihre Vollständigkeitserklärung (VE) unter http://www.ihk-ve-register.de hinterlegt haben.
Die Vollständigkeitserklärung gibt Auskunft über vom Hersteller in Umlauf gebrachte Verpackungen. Unternehmen, die mehr als 30 Tonnen Kunststoff, 50 Tonnen Papier oder Pappe beziehungsweise über 80 Tonnen Glas in Verkehr gebracht haben, sind zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung verpflichtet. Die gesetzliche Frist zur Hinterlegung für das Berichtsjahr 2011 endet am 1. Mai, so die IHK.
Da die zuständigen Landesbehörden die termingerechte Abgabe der Erklärung überprüfen, appelliert die IHK an die Unternehmen, diesen Termin einzuhalten. Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen.