Positionspapier zum ITVA Altlastensymposium 2024

21 März 2024

Nachhaltigkeit bei der Altlastensanierung – Anregungen des ITVA Fachausschusses H1 zur Positionsfindung zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ressourcenschutz bei der Altlastensanierung 

von: Giese, R. , U. Hiester, P. Jacobs (TAUW GmbH), O. Kowalski, K. Menschner

 

1. Warum dieses Positionspapier?

Klimawandel, Artensterben und steigender Ressourcenverbrauch stoßen an planetare Grenzen. Die Gerechtigkeitsfragen zwischen Generationen und Regionen bedürfen nach wie vor einer Lösung. Vor diesem Hintergrund wurde die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung am 25. September 2015 von den Staats- und Regierungschefs der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) in New York verabschiedet.

Für Europa hat die Europäische Kommission mit dem European Green Deal ein neues europäisches Zukunftsmodell vorgestellt, das Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen und ressourcenschonenden Kontinent mit einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft transformieren soll. Ziel ist eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft, die dabei eine Sozialverträglichkeit des Wandels („just transition“, gerechter Übergang) mitdenkt.

Die Agenda 2030 und der Europäische Green Deal sind damit auch die Grundlage einer angestrebten nachhaltigen Transformation der Bundesrepublik Deutschland in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.

Angesichts der zunehmenden Anerkennung der dringenden Notwendigkeit, Umwelt­probleme anzugehen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu gestalten, ist die Einführung nachhaltiger Praktiken unerlässlich:

Umwelterhaltung: Deutschland steht wie viele andere Länder vor erheblichen Umwelt­problemen wie dem Klimawandel, der Umweltverschmutzung und der Ressourcen­erschöpfung. Durch die Einführung nachhaltiger Praktiken kann Deutschland zur Erhaltung der Umwelt beitragen und seine natürlichen Ressourcen schützen. Der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen, die Förderung von Energieeffizienz und die Umsetzung nachhaltiger Landnutzungspraktiken sind entscheidende Schritte zur Erreichung des Umweltschutzes.

Soziales Wohlergehen: Von einer nachhaltigen Transformation profitiert nicht nur die Umwelt, sondern es verbessert sich auch das Wohlergehen der Gesellschaft. Durch die Priorisierung von Nachhaltigkeit kann Deutschland auch ein gesünderes und lebenswerteres Umfeld schaffen. Nachhaltige Praktiken, wie die Förderung von sauberer Luft und Wasser, die Sicherstellung des Zugangs zu Grünflächen und die Umsetzung nachhaltiger Verkehrssysteme, tragen zum allgemeinen Wohlbefinden der Bürger bei.

Wirtschaftliche Chancen: Die nachhaltige Transformation bietet zahlreiche wirtschaftliche Chancen für Deutschland. Investitionen in erneuerbare Energien, die Entwicklung nach­haltiger Industrien und die Förderung „grüner“ Technologien.

Vor dem Hintergrund dieser internationalen und nationalen Zielsetzung für eine nachhaltige Transformation sind alle Gesellschaftsbereiche und die gesamten Wertschöpfungsketten auf den Prüfstand zu stellen. Dies umfasst auch die Sanierung von Altlasten und die Nachsorge von Altablagerungen.

Ein weiterer Handlungsdruck in Bezug auf die Nachhaltigkeitstransformation, insbesondere auf Seiten der Sanierungspflichtigen, resultiert aus den erheblich erweiterten nicht-finanziellen Berichtspflichten zur unternehmerischen Nachhaltigkeit. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die im Dezember 2022 vom EU-Parlament verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Richtlinie (EU) 2022/2464). Bilanzrechtlich als groß eingestufte Unternehmen müssen dieser Richtlinie zufolge regelmäßig Berichte über die sozialen und ökologischen Risiken veröffentlichen, denen sie ausgesetzt sind und darüber, wie sich ihre Aktivitäten auf Mensch und Umwelt auswirken.

Ein offensichtliches Defizit besteht darin, dass – im Kontrast zu den ambitionierten Zielen für eine nachhaltige Transformation in Deutschland – bis heute keine belastbaren und verbindlichen Bewertungsgrundlagen, Zertifizierungsmöglichkeiten oder Zielverpflichtungen für die Nachhaltigkeit von Altlastensanierungsvorhaben geschaffen worden sind. 

Vor diesem Hintergrund wurde durch die Autoren ein Vorschlag für ein Positionspapier entwickelt, der nachfolgend im Fachausschuss H1 des ITVA diskutiert und weiter bearbeitet wurde, so dass aktuell eine weitgehend abgestimmte vorläufige Endfassung zur weiteren Positionsfindung im gesamten ITVA vorliegt.

Die Kernaussagen werden nachfolgend zusammengefasst.

 

2. Grundlagen

Die Weltgemeinschaft hat sich unter dem Dach der Vereinten Nationen mit ihrer Agenda 2030 zu 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) für eine nachhaltige Entwicklung verpflichtet. Leitbild ist hierbei, weltweit ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu bewahren.

Außerdem haben Träger öffentlicher Aufgaben laut Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) bei ihren Planungen und Entscheidungen, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Das Einsparziel für den Sektor "Abfallwirtschaft und Sonstiges", dem die Altlastensanierung zuzurechnen ist, liegt allein von 2023 bis 2030 bei 50 % CO2-Äquivalenten!

Nachhaltigkeit, Klima- und Ressourcenschutz haben bis heute in der Realität nur wenig Eingang bei der Altlastensanierung gefunden.

Die Altlastensanierung kann und muss daher zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ihren spezifischen Beitrag leisten. Die Einhaltung der Nachhaltigkeits­kriterien im Dreiklang ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele ist in jedem Projekt mit angemessenem und verhältnismäßigem Aufwand anzustreben. Klimaschutz und Dekarbonisierung sind dabei elementare Bausteine, genauso wie der Ressourcenschutz in Form des Erhalts und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen, des Schutzes von Grund- und Oberflächenwasser, eines verminderten Flächenverbrauchs und Materialverbrauchs (Stichwort Circular Economy).

 

 3. Vielfältige Herausforderungen

In dem Vorschlag zu einem Positionspapier thematisieren wir verschiedene Herausforderungen.

Nachhaltigkeitsbewertungen müssen „standardmäßig" Entscheidungsbestandteil für Projekte der Altlastensanierung und des Flächenrecycling werden, um für einen minimalen Carbon Footprint zu sorgen.

Weiterhin ist aktuell der Rückgang der nutzbaren Grundwasser- und Oberflächenwasserressourcen in den Fokus geraten: Ein nachgewiesener hoher Grundwasserverlust in Deutschland wird angesichts von Extremwetterereignissen (mit Hochwasserereignissen) aktuell weniger thematisiert, aber die Grundwasserbilanz ist in vielen Regionen weiterhin negativ.

Die Emissionen des Treibhausgases Methan aus den ca. 80.000 Altablagerungen in Deutschland blieben in Klimabilanzen der letzten Jahre oft unberücksichtigt.

Der tägliche Flächenverbrauch wurde in den letzten zwei Jahrzehnten zwar reduziert. Das gesteckte Ziel einer Minderung des Flächenverbrauchs auf max. täglich 30 Hektar im Jahr 2020 wurde jedoch verfehlt und auf das Jahr 2030 verschoben.

Außerdem mangelt es an einem Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Praxis. Bereits seit Ende der 1990er Jahre wurden in Deutschland Ökobilanzen für Altlastensanierungen erstellt und teilweise komplexe Bewertungsmodelle entwickelt. Diese müssen aber alle aktuell zur Verfügung stehenden Technologien umfassen, nicht nur die altbekannten, sondern auch die in den letzten ca. 20 Jahren breit entwickelten In-Situ-Sanierungstechnologien mit meist guter bis sehr guter Ökobilanz. 

Bei der praktischen Altlastenbearbeitung finden diese Ansätze bis heute in Deutschland, aus diversen Gründen, nur sporadisch Anwendung. Nachhaltigkeit bei der Altlastensanierung wird teilweise noch als zusätzliches Hemmnis empfunden, nicht als Notwendigkeit. Der teils nur indirekt messbare Sanierungserfolg von in-situ-Verfahren wird oft unsicher bewertet.

In der Ausschreibungspraxis spielen Nachhaltigkeit und Klimaschutz als Vergabekriterium noch keine große Rolle; bei der Vergabe entscheidet häufig allein der Preis.

 

4. Empfehlungen 

Wir empfehlen auf der Grundlage unseres Vorschlags ein Positionspapier zu verabschieden, das fordert, die Nachhaltigkeits­bewer­tung bei der Altlastensanierung als zentralen Bestandteil neben der Verhältnismäßigkeits­betrachtung zu etablieren. Unser Entwurf konkretisiert hierzu folgende Empfehlungen:

  • Sowohl öffentliche und private Auftraggeber als auch Fachplaner, Sanierungs­unternehmen sowie weitere Akteure brauchen verbindliche und sichere Grundlagen, um die Nachhaltigkeit von Sanierungsmaßnahmen praktikabel bewerten und entscheiden zu können.
  • Bei der Nachhaltigkeitsbewertung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte der Sanierungstechnologien sehen wir den größten Nachholbedarf beim Thema Ökologie.
  • Nachhaltigkeitskriterien wie karbonreduzierter Energieverbrauch, reduzierter Wasserverbrauch, minimierte Transportanteile und Wiederverwendung/Recycling  von Materialien sind näher zu betrachten und zu bewerten, z. B. mit Life Cycle Analysen.
  • Bei Grundwasserkontaminationen sind differenzierte Betrachtungen von Schadstoffquelle und Schadstofffahne sinnvoll (als Treatment Train).
  • (Vorläufige) Sanierungsziele sind nutzungs- und schutzgutbezogen unter Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeit und Nachhaltigkeit für den jeweiligen Standort festzulegen, mit realistischem Bezug zur standortbezogenen Grundwassernutzbarkeit und der Nachfolgenutzung.
  • Schonung der knappen Grundwasserressourcen und Vermeidung von Grundwasserverbrauch (z.B. Reinfiltration statt Ableitung).
  • Klimafreundliche und ressourcenschonende In-Situ-Sanierungstechnologien sind unvoreingenommen mit zu prüfen.
  • Bei öffentlichen Ausschreibungen für Altlastsanierungen sollte der Preis nicht alleiniges Vergabekriterium sein, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sollten bei der Angebotsbewertung angemessene Berücksichtigung finden.
  • Verpflichtende fachtechnische Begleitung von langlaufenden Sanierungsmaßnahmen mit regelmäßiger Evaluierung und Optimierung auf NH-Kriterien erweitern im Sinne einer ökologischen Sanierungsbegleitung.
  • Verpflichtende Überprüfung langlaufender Sanierungsmaßnahmen durch ein Sanierungsaudit nach beispielsweise fünf Jahren mit Gefährdungsabschätzung bzgl. der verbliebenen Restkontaminationen, Überprüfung der Sanierungsziele und Empfehlung für weitere Maßnahmen unter Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien.
  • Für eine Forcierung des Flächenrecyclings zur Verminderung des Flächen­verbrauchs sind die bürokratisch formalen Hürden für Investoren zu senken.
  • Für eine erweiterte Nachhaltigkeitsberichtserstattung sind internationale Regelwerke in nationale Normen umzusetzen.
  • Bei Altablagerungen sind technische Maßnahmen zur Minderung der Methanemissionen zu forcieren.
  • Wir empfehlen, die Nachhaltigkeit von Altlastensanierungen zu charakterisieren und über ein Zertifizierungsmodell für nachhaltige Altlastensanierung zu diskutieren.

5. Was folgt aus dieser Positionierung?

Konkret wäre aus den oben konkretisierten Punkten des Positionspapiers die Aufgabe abzuleiten, konkrete und belastbare technologiebezogene Grundlagen, Arbeits- und Entscheidungshilfen zu schaffen. Diese erlauben einerseits den Sanierungsbeteiligten die nachvoll­zieh­bare, transparente und belastbare Bewertung und Dokumentation der Nachhaltig­keits­komponenten der von ihnen durchzuführenden Sanierungsvorhaben. Andererseits sind sie gleichermaßen als Maßgabe für das behördliche Handeln, insbesondere im Zuge von Verhältnismäßigkeitsbewertungen, heranziehbar.

Dazu bietet der ITVA (u.a. mit dem Fachausschuss H1 Technologien) die erforderliche Expertise für den inhaltlichen und konstruktiven Fachdialog in Zusammenarbeit mit den mit der Altlastensanierung befassten Akteuren in Wirtschaft, Verwaltung und Politik und mit konkreter methodischer Unterstützung zu Nachhaltigkeitsbewertung und -zertifizierung.

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