PCB-Belastung in Schulen

Polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden bis Ende der 1970er Jahre aufgrund günstiger technischer Eigenschaften in verschiedenen Bauprodukten (offene Systeme) eingesetzt. Insbesondere die Verwendung als Weichmacher in Fugenmassen, als Flammschutzmittel in Farben und als Dielektrikum in Kondensatoren sind bekannt. Obwohl die Produktion von PCB schon 1983 und die Verwendung 1989 weitgehend verboten wurden, treten die unsichtbaren und geruchlosen Dämpfe der in Reinform öligen Flüssigkeit noch heute nach und nach aus, z. T. sind bis heute PCB-haltige Kleinkondensatoren in den Gebäuden verblieben. Neben der Nahrung als Hauptaufnahmepfad werden sie in kontaminierten Gebäuden regelmäßig eingeatmet und können so die Lungenfunktion, die Leber, das Nerven- und Immunsystem schädigen und sogar zu Krebserkrankungen führen.

Expertenanhörung im Landtag

Am 26. Juni 2013 befasste sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW mit der Frage, ob in NRW ein flächendeckendes PCB-Untersuchungsprogramm in Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden aufgelegt werden sollte. Dazu wurde auch Dr. Volker Plegge, Projektleiter bei Tauw GmbH, als Sachverständiger angehört.

Die Situation an Schulen und Kindergärten

Grundsätzlich gilt in NRW die PCB-Richtlinie, die durch einen ministeriellen Runderlass in das Baurecht übernommen wurde. Dadurch gelten die in der Richtlinie genannten Werte zur Beurteilung von PCB-Raumluftbelastungen. Diese gibt vor, dass ab einer Belastung von 300 ng/m3 (Vorsorgewert) mittelfristig und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Sanierung erfolgen soll. Bis dahin sind mindernde Maßnahmen angezeigt, die z. B. aus vermehrtem Lüften und häufigem feuchten Wischen bestehen. Ab einer Belastung von 3.000 ng/m3 (Interventionswert) sind unverzügliche Maßnahmen zur Sanierung zu ergreifen und die Räume aus der Nutzung zu nehmen.

Öffentliche Gebäude und hier insbesondere Bildungseinrichtungen, in denen eine Überschreitung des Interventionswertes vorgefunden wurde, sind erfahrungsgemäß unverzüglich saniert worden, so dass die Anzahl von Schulen oder Kindergärten, die eine Überschreitung von 3000 ng/m3 aufweisen, relativ gering sein sollte. Dennoch werden immer wieder solche Einzelfälle identifiziert, was andeutet, dass bisher keine ausreichende Untersuchung dieser Gebäudetypen erfolgt ist. Anders verhält es sich mit Gebäuden, die den Vorsorgewert überschreiten, aber den Interventionswert unterschreiten. Hier fehlt eine Definition des Begriffes „mittelfristig“, so dass aufgrund der zusätzlichen wirtschaftlichen Betrachtung der Situation eine Vielzahl an Gebäuden über viele Jahre ohne Sanierung weiter genutzt werden.

Reicht die PCB-Richtlinie aus?

Erkenntnisse des letzen Jahrzehntes zeigen, dass es unter den Polychlorierten Biphenylen eine Gruppe von Substanzen gibt, die als „dioxinähnlich“ bezeichnet werden. Diese stellen eine besondere Gefahr für die Gesundheit dar, die im Rahmen der Erstellung der PCB-Richtlinie keine Beachtung fand. Aus diesem Grund schlug die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der Kommission Innenraumraumlufthygiene des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden bereits 2007 eine veränderte Vorgehensweise zur Beurteilung von PCB-Belastungen in Innenräumen vor. Dabei spielt die Messung des PCB-Kongeners 118 eine entscheidende Rolle. Zusätzlich wurde ein Interventionswert nach der bisherigen Messmethodik von 1.000 ng/m3 angeraten. Diese neuen Erkenntnisse und Vorschläge sind bisher nicht in der PCB-Richtlinie hinterlegt, konkretisieren aber die Vorgaben der PCB-Richtlinie in Bezug auf hoch chlorierte Quellen.

Welche Konsequenzen sind zu ziehen?

Eine Novellierung der PCB-Richtlinie ist angeraten, um die Nutzer der betroffenen Gebäude (v. a. die besonders sensiblen Nutzergruppen wie Kinder und Schwangere) ausreichend vor den gesundheitlichen Gefahren zu schützen und Rechtsklarheit hinsichtlich des Begriffs mittelfristig zu erzielen. Einzelne Kommunen bzw. Schulen oder Kindergärten, die einen PCB-Verdacht haben, sollten bei Raumluftuntersuchungen die angesprochenen neuen Messparameter berücksichtigen. Die Tauw GmbH führt PCB-Raumluftmessungen bereits seit mehreren Jahren nach den Vorgaben des Umweltbundesamtes aus und hat umfangreiche Erfahrungen in der Beurteilung sowie Sanierung.

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