Für die Zulassung zahlreicher gewerblich-industrieller Anlagen ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Probleme mit umfangreichen Genehmigungsverfahren: die Folge sind unnötige Zeitverzögerung, unnötige Kosten, unerwartete Entscheidungen der Behörden. Dem soll der Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich abhelfen.
Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Für Laien ist nicht offensichtlich erkennbar, ob ein Sachverständiger tatsächlich über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Sachgebiet verfügt. Deshalb werden Sachverständige von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z. B.: Industrie- und Handelskammer) nach eingehender Prüfung der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung öffentlich bestellt und vereidigt (ö. b. v.).
In der Regel reduziert sich durch die Mitwirkung eines ö. b. v. Sachverständigen auch der Arbeitsaufwand für die zuständige Genehmigungsbehörde im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dies kann sie den Antragstellern durch Gebührenermäßigungen von bis zu 30 % honorieren.
Für die Tauw GmbH ist seit mehreren Jahren Herr Klaus Döbler als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich eigenverantwortlich tätig.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für „Genehmigungsverfahren im Umweltrecht“ haben sich bereits vor einigen Jahren in einem Arbeitskreis organisiert. Um die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken und die Beteiligung bzw. Mitwirkung bei der Erarbeitung neuer gesetzlicher Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Arbeitshilfen, etc.) zu fördern, wurde bei der letzten Arbeitskreissitzung im November 2013 die Gründung des Verbandes der ö. b. v. Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich e. V. (SVGV) beschlossen.
Der SVGV soll seinen Sitz in Essen (Ruhr) haben. Zu dessen Aufgaben werden gehören:
An der Gründung des Vereins war Herr Döbler aktiv beteiligt.
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