Geänderte Trinkwasserverordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft - Wann genau sind Legionellen-Untersuchungen verpflichtend vorgeschrieben?

Am 11. Mai 2011 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit die „Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung” verkündet. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2001 wurde an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und neue Grenzwerte wurden berücksichtigt.

In den vergangenen Jahren ist das Bewusstsein bezüglich des Infektionsrisikos durch Legionellen gestiegen. Die neue TrinkwV hat dies aufgegriffen und die Anforderungen an Legionellen-Untersuchungen konkretisiert und verschärft. Neben Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik werden auch - je nach Gebäudeart und Nutzung - verschiedenste Probenahmen und Wasseranalysen zur Kontrolle der Wasserqualität gefordert. Wird dies nicht beachtet und kommt es nachweislich zu einer Verbreitung von Krankheitserregern über die betroffene Anlage, droht eine strafrechtliche Verfolgung. Somit stellt sich für jeden Betreiber von Trinkwasseranlagen die Frage:

Wann genau sind Legionellen-Untersuchungen vorgeschrieben?

Grundsätzlich sind Legionellen-Untersuchungen für Gebäude vorgeschrieben, wenn

  • das Gebäude über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik verfügt (Großanlagen sind Warmwasser-installationen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwasser-Erwärmer und der Entnahmestelle)
  • eine Vernebelung des Wassers, z.B. beim Duschen stattfindet
  • das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird (betroffen sind daher auch alle Vermietungen).

Neu in der TrinkwV ist ab 1.11.2011 der so genannte „technische Maßnahmenwert” für Legionellenbefunde von 100 KBE/100 ml. Überschreitungen bzw. auch das bloße Erreichen dieses Wertes sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.

Die Untersuchungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Sind in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auch längere Untersuchungsintervalle festlegen.

Tauw steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir führen für Sie akkreditierte Probenahmen mit geschultem Personal in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Labor durch. Für den Fall, dass erhöhte Befunde auftreten, haben Sie auch hier mit Tauw einen Berater zur Mängelbeseitigung.

Für Fragen, ergänzende Informationen oder ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Ihnen Herr Olaf Dünger - Abteilungsleiter Gebäudeschadstoffe - zur Verfügung.

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