Die Einhaltung der Betreiberpflichten ist für ein Unternehmen und seinen wirtschaftlichen Fortbestand von elementarer Wichtigkeit. Umso ärgerlicher, wenn es aufgrund der Nichtbeachtung zu unplanmäßigen Stillständen kommt. Die Ursachen können technisch wie rechtlich bedingt sein, die Konsequenz ist in der Regel die gleiche: Ein Produktions-ausfall bringt immer einen größeren wirtschaftlichen Schaden mit sich. Betreiberpflichten eines Unternehmens ergeben sich aus den Anforderungen von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen und den Auflagen einer gegebenenfalls vorhandenen Betriebsgenehmigung. Zudem fordern auch Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsysteme (ISO 14001, EMAS und OHSAS 18001) die Einhaltung der rechtlichen EHS-Vorgaben sowie eine Bewertung der Einhaltung von Rechtsvorschriften. Im Rahmen eines Konformitätsaudits (Legal Compliance Audits) wird geprüft und dokumentiert, ob die Verpflichtungen für den Betrieb einer Anlage aktuell eingehalten werden, eine Anforderung, deren Erfüllung die Tauw auch in einem Projekt für einen internationalen Hersteller hochwertiger Wertstoffe unter Beweis stellen konnte.
Die zunehmende Komplexität der gesetzlichen Vorschriften macht es für die meisten Unternehmen schwierig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. In hohem Maße besteht auch Unsicherheit darüber, welche Rechtsvorschriften es in den einzelnen Bereichen überhaupt gibt. Das auf den ersten Blick abstrakte Geschehen wird weitaus konkreter, wenn man sich vor Augen führt, dass Geschäftsführer und beauftragte Personen in einem Unternehmen für die Einhaltung von relevanten umwelt- und arbeitsschutz-rechtlichen Bestimmungen verantwortlich sind. Bei Nicht-Einhaltung dieser Bestimmungen können sie bei Unfällen oder sonstigen Ereignissen persönlich haftbar gemacht werden. Die Tauw GmbH unterstützt ihre Kunden im Bereich der umwelt- und arbeitsschutz-technischen Konformitätsprüfungen, um genau dieses Risiko zu verhindern.
Für einen internationalen Hersteller von hochwertigen thermoplastischen Werkstoffen in Form von Halbzeugen und Fertigteilen führte Tauw zum Beispiel eine Konformitätsprüfung von mehreren Standorten in Europa durch. Die Konformitätsprüfungen erfolgten gemäß unserem Vorgehen. Allerdings wurde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ein spezieller Standard basierend auf den gesetzlichen Vorgaben und den firmeninternen Umweltstandards bzw. arbeitssicherheits-/gesundheitsschutz-rechtlichen Vorgaben entwickelt. Ferner wurden die Standardmatrix sowie die gewonnenen Informationen während der Prüfung in einer Datenbank erfasst, die in eine bestehende firmeninterne Intranet-Plattform integriert wurde. Hierdurch konnten die sich aus der Prüfung ergebenden Maßnahmen zeit- und kosteneffizient an die Mitarbeiter, Manager und Geschäftsführer kommuniziert werden. Ferner erlaubte die Plattform eine einfache und transparente Nachverfolgung der Maßnahmen und die Darstellung der standortspezifischen betrieblichen Prüfungstermine. Durch die Datenbank konnten auch unterschiedliche Berichte generiert werden, die den Anforderungen der entsprechenden Gruppen (Angestellte, Manager) entsprachen (zum Beispiel ausstehende Prüfungen/Maßnahmen, Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen, etc.). Diese spezielle Art der Konformitäts-prüfung bildete die Grundlage eines lebenden Systems, dass nun durch interne und externe Audits weitergeführt wird. Diese Grundlage ermöglicht es dem Kunden, mit wenig Aufwand seine Rechtskonformität zu dokumentieren und als einen weiteren Schritt ein Managementsystem zu etablieren.
Generell führen wir standortbezogene Prüfungen in drei Schritten durch. Im ersten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme bzgl. der genehmigungsrechtlichen Situation, der Gesund-heitsschutz- und Arbeitssicherheitssituation und der Betriebsorganisation. Diese Audits können auf der europäischen Gesetzgebung sowie auf nationalen oder den jeweiligen bundeslandspezifischen Gesetzgebungen basieren. Außerdem werden die genehmigungs-rechtlichen Auflagen berücksichtigt. Mit unserem internationalen Beraterteam der CAT Alliance Ltd. sind wir in der Lage, auch europäische/ außereuropäische Standorte zu auditieren. Nach Abschluss der ersten Bestandaufnahme erfolgt eine systematische Schwachstellenanalyse im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben mittels eines Audits (Begehungen, Interviews und Dokumentenprüfungen). Basierend auf den Ergebnissen werden Maßnahmenpläne zur Wiederherstellung der Rechtskonformität im Falle von festgestellten Abweichungen oder Defiziten erarbeitet. Ferner können Rechtskataster oder firmeninterne Umwelt- bzw. Arbeitssicherheits-Gesundheitsschutzstandards erstellt werden.
Für Fragen, ergänzende Informationen oder ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Ihnen Herr Sebastian Katsch - Niederlassungsleiter Moers zur Verfügung.