Bis zu 30 Prozent Kostenersparnis in Nordrhein-Westfalen bei Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG

Für die Zulassung zahlreicher gewerblich-industrieller Anlagen ist ein Genehmigungs-verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Im Rahmen des gesamten Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmeprozesses stellt das Genehmigungs-verfahren einen nicht zu unterschätzenden Zeit- und Kostenfaktor dar. Um alle Risiken in diesem Bereich zu minimieren, stehen Ihnen die Fachleute der Tauw GmbH mit Rat und Tat zur Seite. Den Kosten für die Einschaltung unserer Experten steht ein erheblich höheres Einsparungspotenzial gegenüber.

Aufgrund der nachgewiesenen Sach- und Fachkunde der Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Neuregelung der Gebührenordnung bereits im Juni 2006 die Möglichkeit eröffnet, bei Beteiligung entsprechender Sachverständiger bei der Erarbeitung von immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsanträgen die Verwaltungsgebühren um bis zu 30 % zu reduzieren. Durch den Einsatz von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird eine deutliche Reduzierung des Prüf- und Verwaltungsaufwandes erreicht, die sich auch stark in der Höhe der Verwaltungsgebühren niederschlagen kann.

Die zunehmende genehmigungsrechtliche Komplexität der Projekte hat in der Vergangenheit zu immer langwierigeren Genehmigungsverfahren im gewerblich-industriellen Bereich geführt. Ungenügende Unterlagen oder zu spät erkannte zusätzliche Anforderungen verursachen unnötig lange Genehmigungs- bzw. Errichtungszeiten, die neben zeitlichen Verzögerungen auch zu einer vermeidbaren Kostensteigerung im Projekt führen. Nur die umfassende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und der richtige Umgang mit den Behörden können Verfahren beschleunigen. Hierzu können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich einen entscheidenden Beitrag leisten.

Für Fragen, ergänzende Informationen oder ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Ihnen Herr Klaus Döbler, Projektleiter Genehmigungsverfahren, zur Verfügung.

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