Ende Februar veröffentlichte die EU-Kommission das sogenannte Omnibus-Paket, in dem die drei geltenden ESG-Regularien CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie in Hinblick auf effizientere Kombinierbarkeit in der praktischen Umsetzung fortan gebündelt werden. Dieses Omnibus-Paket geht einher mit zwei Vorschlägen der EU-Kommission: einerseits zur Vereinfachung (Simplification Proposal) und andererseits zur Pausierung („Stop-the-Clock“ Proposal) der bislang verabschiedeten ESG-Berichtspflichten. Beide Vorschläge wurden im Kontext des „Competitiveness Compass“ der EU entwickelt, und zielen darauf ab, den bürokratischen Aufwand der ESG-Regulatorik für Unternehmen zu verringern, um deren Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten zu sichern.
Wie geht es jetzt weiter?
Beide Vorschläge müssen zuerst das formale Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen, das sich aller Erwartung nach über wenige Monate bis mehrere Jahre hinziehen kann.

Daher stehen viele Unternehmen vor der Frage: Was tun, bis diese politische Entscheidung fällt?
Je nachdem, inwiefern einer oder beide Vorschläge kombiniert zur Umsetzung kommen, ergeben sich diverse Handlungsszenarien, die für Unternehmen mit unterschiedlichen Herangehensweisen und letztlich Kosten verbunden sind. Besonders kritisch ist dies für Unternehmen, für die die aktuelle Reportingpflicht unter Umständen gänzlich entfallen bzw. abgelöst werden könnte durch die Option auf eine freiwillige und rudimentäre Berichterstattung (VSME).
Als goldenen Mittelweg begleiten wir Unternehmen dabei, „no-regret moves“ zu sondieren, aus denen sich in jedem potentiellen Reportingpflicht-Szenario ein finanzieller bzw. strategischer Mehrwert ableiten lässt. Bei der Entscheidung für eine der beiden oben genannten Handlungsoptionen gilt es vor allem auch, die Reporting-Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus der jeweiligen Position des Unternehmens innerhalb der Wertschöpfungskette von Geschäftspartnern oder auch dem Rechtsverhältnis zu Investoren ergeben. Denn abhängig davon, welches Reportingpflicht-Szenario für diese Stakeholder zur Anwendung kommt, relativiert sich auch der eigene Entscheidungsfreiraum entsprechend.
Mit besonderem Blick auf das übergeordnete Ziel, eine lebenswerte Umwelt zu gestalten, sehen wir Nachhaltigkeitsbemühungen weiterhin als zukunftssicheren Weg. Daher empfehlen wir unseren Kund:innen aktuell, ihren bisherigen ESG-Reporting-Kurs zu halten, um ESG-Kennzahlen als essentielle Elemente der Unternehmenssteuerung für sich zu nutzen – und das auch ganz unabhängig von jeglicher ESG-Regulatorik.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne ausführlich.