Wir starten ins neue Jahr mit einem Ausblick auf ein Thema, das spätestens ab Sommer 2023 die Planung und Umsetzung nahezu jedes Bauvorhabens betreffen wird: die neue Mantelverordnung. In den kommenden Wochen und Monaten teilen unsere Expert:innen im Rahmen einer Blog-Serie Nützliches und Wissenswertes zu den Änderungen und Neuerungen, die durch die Mantelverordnung in diesem Jahr auf die Bau- und Entsorgungsbranche zukommen werden. Im ersten Teil fasst unser Senior-Consultant Heinz Peter Thelen die wichtigsten Eckpunkte der Mantelverordnung zusammen und zeigt auf, welche Neuerungen in Bezug auf die Bewertung von Boden- und Abbruchmaterial auf Baustellen sowie weiterer technischer Substrate wie Schlacken und Gleisschotter auf uns zukommen.
All jene, die sich in ihrem Berufsalltag mit der Verwertung von Böden und mineralischen Abfällen befassen, erwarten sie schon seit langem: Die Mantelverordnung. Nach langer Vorbereitungszeit tritt diese nun in diesem Jahr – genauer gesagt am 1. August 2023 – in Kraft. Das Besondere: Die Mantelverordnung regelt zum ersten Mal bundesweit einheitlich die Entsorgungspraxis und Verwertung mineralischer Abfälle sowie technischer Substrate. Damit werden gleichzeitig die zum Teil sehr unterschiedlichen Erlasse und Leitfäden einzelner Bundesländer aufgehoben, u. a. auch die Technischen Regeln der LAGA M20, die über viele Jahre die Grundlage im Entsorgungsvollzug von Boden und Bauschutt dargestellt haben.
Das übergeordnete Ziel der neuen Mantelverordnung liegt darin, eine Erhöhung der Verwertungsquote von mineralischen Abfällen im Sinne des § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anzustreben. Darüber hinaus sollen die Anforderungen an eine nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktion im Sinne des § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden. Auch soll durch die bundesweite Vereinheitlichung der Anforderungen an den Boden- und Grundwasserschutz mehr Rechtssicherheit geschaffen und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden.
Die Mantelverordnung umfasst insgesamt vier Einzelverordnungen. Dazu gehört zum einen die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken regeln wird.
Daneben beinhaltet die MantelV eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie Änderungen der bestehenden Gewerbeabfallverordnung (GeWAbfV) und Deponieverordnung (DepV).
Die nachfolgende Grafik liefert einen kurzen Überblick, welche Regelungen aktuell gelten und welche Änderungen anstehen.
Der Gesetzgeber überprüft den Vollzug der neuen Mantelverordnung bis zum 1. August 2025 und setzt dann bei erkennbarem Bedarf Anpassungen der Verordnung um. Für die Verfüllung von Abgrabungen, welche bis zum 16.07.2021 zugelassenen wurden, gilt zudem eine erweiterte Übergangsfrist bis zum 01.08.2031.
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Was gilt es zu beachten, wenn jetzt - vor dem Inkraftreten der Mantelverordnung - Grundstücke erworben werden? Dieser Frage widmen sich unsere Expert:innen in unserem nächsten Blogbeitrag.
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