Häufig ist der Anfang das Schwerste – so auch bei der CSRD. Womit startet man eigentlich bei einem solchen „Projekt“?
Wenn Ihr Unternehmen der CSRD unterliegt, besteht der erste Schritt darin, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Als Grundlage geht es bei diesem wichtigen Prozess darum, festzustellen, ob ein bestimmtes ESG-Thema potenzielle relevante Auswirkungen auf Umwelt und Mensch und/oder die künftige finanzielle Situation des Unternehmens hat.
Da diese Bewertung für den gesamten Berichterstattungsprozess von zentraler Bedeutung ist, hat die EFRAG, das Gremium, das die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ausgearbeitet hat, im August 2023 den Entwurf eines Leitfadens für die Durchführung einer Wesentlichkeitsbewertung veröffentlicht und diesen im Oktober 2023 aktualisiert.
Die CSRD ist eine europäische Richtlinie, die darauf abzielt, Transparenz, Standardisierung, Vergleichbarkeit und verbesserte Qualität von Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG) zu fördern. Die Richtlinie gilt für große Unternehmen und börsennotierte KMU, die in Europa tätig sind. Das Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das gleiche Niveau wie die Finanzberichterstattung zu heben.
Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der CSRD führt TAUW Sie durch die Einzelheiten dieser Richtlinie und Standards und vertieft verschiedene ESG-Themen und deren Zusammenhang mit der CSRD.
Stakeholder einbeziehen: Den Weg ebnen für Wesentlichkeit, Bewertung und Nachhaltigkeit
In der komplexen Landschaft der Wesentlichkeitsbewertung sind die Stakeholder ein zentraler Pfeiler. In der ESRS wird betont, dass die Stakeholder wichtige Perspektiven und Rückmeldungen einbringen und so den Prozess der Wesentlichkeitsbewertung lenken, bei dem festgelegt wird, welche Themen in Bezug auf Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen relevant sind.
Die Bewertung der Wesentlichkeit ist kein einmaliger Prozess, sondern erfordert eine regelmäßige Aktualisierung und somit eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder. Des Weiteren bietet die Einbindung von Stakeholdern, über Konsultationszwecke hinaus, große Chancen, vorhandenes Wissen und Erfahrungen der Stakeholder zu nutzen. So können Partnerschaften entstehen, die auch ein Instrument zur Unterstützung und Verbesserung von Geschäftsprozessen und Nachhaltigkeitsmanagement sind.

Abbildung 1 - angepasst von Collective Leadership Institute (2011). Working with Stakeholders Dialogues - Key Concepts and Competencies for Achieving Common Goods, S.32
Identifizierung von Stakeholdern
In den EFRAG-Leitlinien wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die relevanten Stakeholder zu ermitteln. Dieser Prozess umfasst die folgenden Schritte:
Dieser Prozess liefert ein umfassendes Bild, das hilfreich ist, relevante Stakeholder zu identifizieren. Bei diesen Stakeholdern kann es sich um interne Personen handeln, z. B. das Management, Vertreter:innen von Produktionsstätten und Tochtergesellschaften sowie Mitarbeitende. Sie können aber auch von extern sein, z. B. Aktionär:innen, Kreditgeber:innen, Lieferanten, Kund:innen und potenziell betroffene Gemeinden. Auch mehrere "stille" Interessengruppen können für Ihren Prozess von Bedeutung sein (z. B. ein gefährdetes Ökosystem oder eine gefährdete Art).
Die Identifizierung der stillen Stakeholder, die von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sind, ist entscheidend. Um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf diese Interessengruppen zu verstehen, müssen die Unternehmen Nachforschungen, wie die Durchsicht wissenschaftlicher Artikel oder Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen. Anhand von Indikatoren, zu denen anerkannte Methoden wie die Analyse des CO2e- und Wasserfußabdrucks, das Einbeziehen biologischer Vielfalt sowie Boden-, Luft- und Wasserqualität gehören können, lassen sich sowohl die aktuellen als auch die potenziellen Auswirkungen ermitteln. Die Verfeinerung und Validierung dieser geschätzten Auswirkungen erfolgt durch Befragung von Expert:innen oder Nicht-Regierungs-Organisationen.
Priorisierung der Betroffenen
Innerhalb dieser Stakeholder sollte das Unternehmen versuchen, mit denjenigen in Kontakt zu treten, die von den relevanten Nachhaltigkeitsaspekten betroffen sind. Dabei handelt es sich um Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen - positiv oder negativ - von den Aktivitäten des Unternehmens und seinen direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette betroffen sind oder sein könnten. Im Zweifelsfall können die Stakeholder auch befragt werden, um festzustellen, ob sie tatsächlich betroffen sind.
Die Art der Befragung
Stakeholder-Engagement manifestiert sich in mehreren Dimensionen. Der EFRAG-Leitfaden beschreibt verschiedene Ebenen des Engagements, von passiven Maßnahmen wie Medien- und Internetbeobachtung über aktivere Befragungen wie Fokusgruppen, Sitzungen, qualitative Interviews und Online-Umfragen bis hin zu selbstbestimmter Zusammenarbeit, bei der die Interessengruppen in die Unternehmensführung eingebunden werden.
Dieses Spektrum gibt den Organisationen die Flexibilität, ihre Engagement-Strategie so zu gestalten, dass sie mit der Bedeutung und der Art der zu behandelnden Nachhaltigkeitsfragen übereinstimmt.
Optimiertes Stakeholder-Engagement für Ressourceneffizienz
Es kann äußerst zeitsparend sein, die im ESRS hervorgehobenen Nachhaltigkeitsaspekte zunächst intern oder in Zusammenarbeit mit externen Spezialist:innen zu bewerten, um bestehende oder potenzielle Auswirkungen zu ermitteln.
Auf der Grundlage dieser Bewertungen kann eine selektive Einbeziehung von Stakeholder-Gruppen oder Schlüsselpersonen eingeleitet werden, um spezifische Erkenntnisse und Rückmeldungen zu den Auswirkungen des Unternehmens zu sammeln. In dieser Phase können kritische Aspekte wie der Schweregrad und das Ausmaß der Auswirkungen mit den Stakeholdern erörtert werden.
Anpassung der Engagementstrategien
Anpassungsfähigkeit ist ein zentrales Thema, da die Dynamik der Interaktionen mit den Stakeholdern nicht statisch ist, sondern sich je nach den sich entwickelnden Gegebenheiten in Sachen Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Die Organisationen werden dazu ermutigt, ihre Ansätze flexibel zu gestalten und ihre Strategien an die sich verändernden Einflüsse der Stakeholder und Nachhaltigkeitslandschaften anzupassen.
Einfache Navigation durch die neuen CSRD-Berichtsanforderungen
Als Ihr Umweltberater mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Einbindung verschiedener Interessengruppen in Genehmigungsverfahren können wir Ihnen bei der Ermittlung der relevanten Interessengruppen und einer pragmatischen Einbindungsstrategie helfen, die auf Ihren aktuellen Bedürfnissen basiert und an zukünftige Entwicklungen angepasst werden kann.
Wir von TAUW unterstützen unsere Kund:innen in den folgenden Aspekten auf ihrem Weg zur Einhaltung der CSRD:
Da die CSRD schnell näher rückt, ist es dringend erforderlich, dass Sie Ihre Reise in eine nachhaltige Zukunft zeitnah beginnen und sicherstellen, dass der Prozess und die Berichterstattung, die Sie auf dieser Reise verfolgen, Ihnen die Einhaltung der CSRD ermöglichen.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, um dieses Thema weiter zu erforschen und den Prozess zu rationalisieren.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne ausführlich.