Ausblick Umweltgesetzgebung 2022

20 Januar 2022, Daniel Kilz

Welche Änderungen sind zu erwarten und was kommt auf Unternehmen in 2022 zu?

Auch in diesem Jahr werden Unternehmen und Betreiber industriellen Anlagen mit umfassenden Umweltgesetzgebungsänderung konfrontiert sein. In vielen Bereichen bzw. Gesetzen und Verordnungen ist eine Aktualisierung vorgesehen bzw. schon erfolgt, die ggfs. auch auf die Betreiberpflichten Auswirkungen haben. 

So gibt es z.B. Änderungen im Immissionsschutzbereich, speziell in der 1. oder 44. BImSchV. Gemäß 44. BImschV, welche bereits 2019 veröffentlicht wurde, gelten für bestehende Anlagen gewisse Übergangsregelungen bis 2025. Bisher nicht gemessene Schadstoffe müssen allerdings bis zum 20. Juni 2022 über Einzelmessungen vorgenommen werden (§31).
Auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft werden in 2022 einige Änderungen vorgenommen: Hier sollen z.B. über das Verpackungsgesetz sowohl Recycling gefördert als auch das Erzeugen von Kunststoffabfällen reglementiert werden.

Einen detaillierten Überblick über bereits bekannte Rechtsänderungen in 2022 bietet die IHK München und Oberbayern (Link zum Dokument der IHK)  

Neben den oben angekündigten Rechtsänderungen könnten auch durch den am 7.12.2021 unterzeichneten Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung zusätzliche Anforderungen an Industrie und Gewerbe gestellt werden. Die Regierung plant die Novellierung des Abwasserabgabengesetzes sowie die Reduzierung von wassergefährdenden Stoffen in verschiedenen Erzeugnissen. Zudem stellt die Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle in der zukünftigen Umweltpolitik. So sollen z.B. neue Recyclingoptionen geschaffen und die Produktverantwortung durch qualitätsgesicherte Abfallprodukte gestärkt werden. Auch wird geprüft, inwiefern Stoffe im Abwasser der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden können.

 

Beratung durch TAUW

Bei der Frage, welche individuellen Anforderungen sich aus relevanten Gesetzesänderungen für Ihr Unternehmen ergeben, stehen Ihnen unsere EHS-Expert:innen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Mehr zu unseren Beratungsleistungen im Bereich EHS-Compliance