Bei Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen findet Asbest als Schadstoff in Gebäuden und Baustoffen bereits seit vielen Jahrzehnten Beachtung. Asbest kann jedoch auch in den Boden eingetragen werden und dort als Bodenschadstoff bei Erdarbeiten, z.B. im Zuge von Flächenrecycling-Vorhaben, erhebliche Risiken darstellen. Neben der anthropogenen Belastung des Bodens mit Asbest sind regional auch geogene Asbestvorkommen im Boden möglich.
Bevor die Verwendung von Asbest ab 1993 in Deutschland gänzlich verboten wurde, gehörte Asbest zu einem der am häufigsten verwendeten Baustoffe. Ein Großteil davon wurde zu Asbestzement verarbeitet, der vor allem in Fassadenelementen, Rohren und Dacheindeckungen verbaut wurde. Anwendungen von Asbestzement sind eine der häufigsten Eintragsquellen von Asbestfasern in den Boden:
Verdachtsflächen für Asbest im Boden befinden sich zudem häufig auf dem Gelände ehemaliger asbestverarbeitender Betriebe. Hierzu gehören z.B. Betriebsdeponien, Zuschneidebetriebe, petrochemische Betriebe, Gaswerke, Metallurgieunternehmen (Schutz gegen hohe Temperaturen), Automobilindustrie (Bremsbeläge, Kupplungen, Dichtungen), Isolierungsbetriebe (Züge, Schiffbau, Gebäude, feuerfeste Kleidung), und die chemische Industrie (Schutz gegen chemische Stoffe) wie z.B. Chlor-Alkali-Elektrolysen.
Der Umgang mit Asbest im Boden ist zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland noch nicht konkret geregelt. Bei der Entsorgung gelten grundsätzlich die Vorgaben des Abfallrechts. Da bis jetzt keine Unbedenklichkeitsschwelle oder -grenze gibt, ab wann ein Bauabfall als asbesthaltig gilt, reicht derzeit gegebenenfalls der positive Nachweis auf Asbest einer Probe im Mischabfall aus, damit der gesamte Abfall als gefährlicher Abfall eingestuft wird.
Durch die unklare Entsorgungssituation für asbesthaltigen Boden können Bauherren und Projektentwicklern erhebliche Mehrkosten entstehen. Hinzu kommen arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben in Form eines Arbeitssicherheitskonzeptes, um mögliche Gesundheitsrisiken während der Rückbau- und Bodenaushubarbeiten zu minimieren.
Um das Risiko durch asbesthaltige Böden bei Rückbaumaßnahmen schon im Vorfeld besser beurteilen zu können, empfiehlt sich die Erstellung von Schadstoffkatastern und eine systematische Erkundung im Vorfeld von Rückbaumaßnahmen mit ausreichend großem Stichprobenumfang.
Verdeckte Einbausituationen sind im Rahmen von visuellen Begehungen und teilzerstörenden Beprobungen häufig nicht erkennbar und nur im Rahmen einer sorgfältigen Recherche mit umfangreicher Akteneinsichtnahme identifizierbar. Umso wichtiger ist die sorgfältige Überwachung beim Abbruch und der Entsorgung.
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