Trinkwasseruntersuchungen

Nicht nur für Wohneigentümer ist eine regelmäßige Trinkwasser- und Legionellenuntersuchung gesetzliche Pflicht, welche in der Trinkwasserverordnung (TWVO) festgehalten ist. Auch in Industrie und Gewerbe sind entsprechende Untersuchungen vorgeschrieben und angeraten, um ein mögliches Risiko zu minimieren.
Tauw ist gem. § 15.4 TrinkwV zugelassenes Unternehmen und auf der LANUV-Liste aufgenommen. So nehmen wir uns vor dem Hintergrund langjähriger, nachgewiesener Erfahrung und modernster Methoden sämtlicher Arbeiten im Bereich Trinkwasser und Legionellen und der weiteren damit verbundenen Pflichten für Sie an.

Unsere Leistungen

  • Trinkwasser– und Legionellenuntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung sowie nach DIN EN ISO 17025:2005
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gem. § 16 Absatz TrinkwV
  • Erstellung und Durchführung von Spülplänen gem. VDI DVGW 6023
  • Objektbetreuung
  • Beratungsdienstleistungen (Festlegung Probenahmestellen, Lösungen bei Problemfällen, Sanierungsbegleitung)
  • Terminierung Mieter / Eigentümer, Ergebnisübermittlungen und komplette Abwicklung mit den zuständigen Behörden

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