Spätestens beim Umbau- oder bei Abbrucharbeiten müssen Bauherren und Ausführende klären, ob durch Gebäudeschadstoffe bei baulichen Maßnahmen besondere Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter, Nutzer oder Anwohner erforderlich sind. Tauw berät Sie umfassend zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Bei Verdacht auf eine Schadstoffbelastung entnehmen unsere qualifizierten Schadstoffexperten im Rahmen von systematischen Gebäudebegehungen Material-, Kontakt- oder Raumluftproben, die in akkreditierten Laboren z. B. auf Asbest, PAK, PCP, PCB oder Schimmelpilze analysiert werden. Sollten im Rahmen der durchgeführten Analytik erhöhte Werte an Schadstoffen festgestellt werden, kann durch ergänzende Untersuchungen die auftretende Innenraumluft-Belastung und die Einhaltung von Grenz- bzw. Richtwerten überprüft werden.
Auf Grundlage der vorgenommenen Untersuchungen erstellt TAUW ein ausführliches Schadstoffkataster und ermittelt daraufhin die Gefährdungssituation für die Nutzung der betroffenen Gebäude im Rahmen einer individuell erstellten Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, Gefährdungssituationen am Arbeitsplatz zu ermitteln. Daraus können entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz abgeleitet und angepasst auf den Einzelfall umgesetzt werden, um ein hohes Sicherheitslevel im Unternehmen zu gewährleisten.
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen wird u.a. in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und im Arbeitsschutzgesetz verlangt. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die TAUW ermittelt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber die Gefährdung umfassend für die Nutzer von Immobilien, Anlagen und Liegenschaften sowie für die Mitarbeiter der Unternehmen oder die Anwohner einer Maßnahme bei Umbau, Sanierung oder Abbruch von Gebäuden bzw. Anlagen. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung schlägt TAUW adäquate Sanierungsmaßnahmen vor und begleitet auf Wunsch deren Umsetzung.
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Christoph Lomme
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