Sie benötigen Unterstützung bei der Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) oder der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)?

Wir unterstützen Sie mit unseren Beratungsleistungen gerne z.B. bei

  • der Stellung eines Antrages für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Antrag auf Indirekteinleitung)
  • der Erstellung einer Anlagendokumentation oder einer Betriebsanweisung gemäß AwSV
  • der Überprüfung inwieweit Ihre Anlagen bzw. Änderung an Anlagen von einer Pflicht zur Eignungsfeststellung betroffen sind und der Stellung eines Antrages auf Eignungsfeststellung (§ 63 WHG)
  • der Beantwortung von diversen Fragestellung:
    - Muss bei der Änderung einer Wassergefährdungsklasse (WGK) für meinen Anlagenbetrieb etwas beachtet werden?
    - Was passiert, wenn sich die Gefährdungsstufe meiner Anlage (gemäß § 39 AwSV) ändert?
    - was müssen wir bei der Anpassung von Anlagentechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien (fuel switch) für einen klimaneutralen Betrieb unserer Anlagen beachten?
    - uvm.

Ihr Ansprechpartner






Daniel Kilz
  +49 15 20 93 95 61 4

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