Sie benötigen Unterstützung bei der Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) oder der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)?

Wir unterstützen Sie mit unseren Beratungsleistungen gerne z.B. bei

  • der Stellung eines Antrages für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung)
  • der Erstellung einer Anlagendokumentation oder einer Betriebsanweisung
  • der Überprüfung inwieweit Ihre Anlagen bzw. Änderung an Anlagen von einer Pflicht zur Eignungsfeststellung betroffen sind
  • der Stellung eines Antrages auf Eignungsfeststellung sowie
  • der Beantwortung von diversen Fragestellung:
    - Muss bei der Änderung einer Wassergefährdungsklasse für meinen Anlagenbetrieb etwas beachtet werden?
    - Was passiert, wenn sich die Gefährdungsstufe meiner Anlage ändert?
    - uvm.

Ihr Ansprechpartner






Daniel Kilz
  +49 15 20 93 95 61 4

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