Kreislaufwirtschaft bzw. zirkuläres Wirtschaften, also Materialien lange, ohne Wertverluste in der Wertschöpfungskette zu halten, ist das System der Zukunft. Generell sollen dabei wenig Energie verbraucht und Abfälle grundsätzlich vermieden werden. Auf Grundlage der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und auf nationaler Ebene über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) besteht eine Vielzahl von Anforderungen an die betriebliche Abfallbewirtschaftung. Von der Abfallerzeugung bis zur endgültigen Entsorgung existieren eine Reihe von gesetzlichen Regelungen. Eine insgesamt dynamische Entwicklung der Gesetzgebung stellt die unternehmerische Praxis vor steigenden Anpassungsbedarf. Das Wissen über Struktur und Aktualität der Vorschriften ist in der betrieblichen Praxis essentiell und kann vor fehlerhaften Handlungen und falschen Entscheidungen bewahren.
TAUW unterstützt Sie beim sicheren und rechtskonformen betrieblichen Ressourcen- und Stoffstrommanagement. Wir klären, in welchem Umfang Ihr Betrieb von den Regelungen der Abfallrahmenrichtlinie bzw. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes betroffen ist und informieren, welche konkreten Anforderungen und Aufgaben auf Sie zukommen. Wir zeigen Ihnen auf, was Sie bei der Entsorgung und Überwachung Ihrer bertrieblichen Abfälle beachten müssen. Wir klären, wie Abfälle eingestuft werden müssen und ob Sie einen Abfallbeauftragten in Ihrem Unternehmen benötigen.
Hinsichtlich der Entwicklung eines zirkulären Ansatzes, unterstützen wir Sie bei der Strategieentwicklung und erstellen z. B. produkt-, prozess- und organisationsbezogene Ökobilanzen sowie Wasser- und CO2-Fußabdrücke (water and carbon footprint).
Im Einzelnen bieten wir Ihnen folgende Beratungs- und Managementleistungen an:
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