Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015

Geltungsbereich
Planung, Beratung, Begutachtung, Messungen und Standortsicherung in den Bereichen Boden und Grundwasser, Altlastenmanagement, Sitedevelopment, Geotechnik, Wassermanagement, Gebäudeschadstoffe, Bauleitplanung, Umweltmanagement, Umweltinformatik, industrieller Umweltschutz, Genehmigungsmanagement, Ingenieurbau und Infrastruktur, sowie Transaction Services 

Zertifizierung nach DIN ISO 45001:2018 

Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Geltungsbereich
Planung, Beratung, Begutachtung, Messungen und Standortsicherung in den Bereichen Boden und Grundwasser, Altlastenmanagement, Sitedevelopment, Geotechnik, Wassermanagement, Gebäudeschadstoffe, Bauleitplanung, Umweltmanagement, Umweltinformatik, industrieller Umweltschutz, Genehmigungsmanagement, Ingenieurbau und Infrastruktur, sowie Transaction Services 

Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018

Akkreditierte Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 gemäß Akkreditierungsanlage (Registrierungsnummer: D-PL-14439-01-00)
Probenahme in den folgenden Umweltkompartimenten: 

  • Wasser 
  • Abwasser
  • Wasser aus stehenden Gewässern
  • Grundwasserleitern
  • Grundwasserleitern im Direct-Push-Verfahren
  • Fließgewässern
  • Böden
  • Abfällen
  • Stoffen zur Verwertung und von Bodenluft
  • Roh- und Trinkwasser
  • Raumluft
  • Asbest- und schadstoffhaltiger Bausubstanz
  • Ausgewählte physikalisch-chemische Untersuchungen zur Wasserprobenahme
  • Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung
  • Bodenphysikalische Verfahren
  • Fachmodule Abfall, Wasser sowie Boden und Altlasten

Zertifizierter Schadstoff-Sanierungsfachplaner/ -fachgutachter

Tauw ist auf dem Gebiet der Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude durch den Gesamtverband Schadstoffsanierung GVSS zertifiziert.

Zertifizierte Radonfachperson

Physikalisch-chemische und gesundheitliche Grundlagen zu Radon und Strahlenschutz, Radon aus Sicht der Arbeitssicherheit, Bau- und zivilrechtliche Grundlagen, Messtechnik und Messmethoden, Radonprävention bei Neubauten, Durchführung von Radonsanierungen, Lüftungstechnik in Neubau und Sanierungen

Zulassung als Untersuchungsstelle gem. §18 BBodSchG 

Die Zulassung als Untersuchungsstelle nach §18 Satz 1 BBodSchG und §17 Abs. 1 LBodSchG wurde an unseren Standorten Moers und Regensburg für folgende Leistungsbereiche erteilt:

P1 - Feststoffprobenahme
P2 - Bodenkundlich geprägte Probenahme
P3 - Probenahme von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser
P4 - Probenahme von Bodenluft und Deponiegas

 

Anerkannte Sachverständige nach §18 BBodSchG

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sieht für die Untersuchung und Begutachtung von altlastenverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie für die Durchführung von Sanierungsplanungen und -untersuchungen die Einbeziehung von Sachverständigen vor (§18 BBodSchG). Die entsprechenden Rechtsvorschriften in den verschiedenen Bundesländern regeln den Status der Sachverständigen im Detail zwar jeweils unterschiedlich, eines ist jedoch allen Regelungen gemeinsam: die Zulassung oder Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 zielt darauf ab, eine einheitliche Bearbeitungsqualität, erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung bei der Bearbeitung von Projekten im vor- und nachsorgenden Bodenschutz zu gewährleisten.

Gemäß BBodSchG können Behörden verlangen, dass Sachverständige

  • die Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (§9 (2)),
  • die Erstellung von Sanierungsuntersuchungen und des Sanierungsplans (§13 (2), §14)
  • die Eigenkontrollmaßnahmen (§15 (2))

durchführen.

Nach der ab 01.08.2023 gültigen neuen Fassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV n.F) sollen Sachverständige (oder Personen mit vergleichbarer Sachkunde) zusätzlich folgende Aufgaben erfüllen:

  • §16: Klassifizierung von Bodenmaterial und Baggergut
  • §6: Vorerkundung nach §18 BBodSchV n.F, um die Erforderlichkeit von analytischen Untersuchungen von Bodenmaterial und Baggergut zu bestimmen
  • §19: Allgemeine Anforderung an die Probenahme: Entwicklung, Begründung, Begleitung und Dokumentation der Probenahme

In den meisten Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen für die Anerkennung von Sachverständigen nach §18 BBodSchG für folgende Sachgebiete:

  1. Flächenhafte und standortbezogene Erfassung/Historische Erkundung
  2. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer
  3. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze
  4. Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch
  5. Sanierung
  6. Gefahrenbeurteilung von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser

Folgende anerkannte Sachverständige arbeiten derzeit bei der TAUW GmbH und stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Sachgebiet 1: Helga Straubinger, M: 01520 939 5660

Sachgebiet 2. Heinz Peter Thelen, M: 01520 939 5601; Ludwig Immler, M: 01520 939 5655; Klaus Pätzmann, M: 01525 921 9905

Sachgebiet 5: Matthias Schwalb, M: 0175 415 4513

 

Bei Bedarf können wir über Kooperationspartner auch Leistungen zu den Sachgebieten 3 und 4 anbieten

Angewandte Prüfverfahren

Eine Auflistung der im flexiblen Geltungsbereich angewandten Prüfverfahren D-PL-14439-01 nach DIN ISO 17025:2018 findet sich hier.

 

 

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