Um die hohe Qualität unserer Arbeit langfristig zu gewährleisten, haben wir ein Managementsystem etabliert, mit dem wir in allen Geschäftsbereichen kunden- und zielorientierte Abläufe sicherstellen und die Qualität unserer Arbeit kontinuierlich verbessern.
Geltungsbereich:
Planung, Beratung, Begutachtung, Messungen und Standortsicherung in den Bereichen Boden und Grundwasser, Altlastenmanagement, Sitedevelopment, Geotechnik, Wassermanagement, Gebäudeschadstoffe, Bauleitplanung, Umweltmanagement, Umweltinformatik, industrieller Umweltschutz, Genehmigungsmanagement, Ingenieurbau und Infrastruktur, sowie Transaction Services
Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Geltungsbereich:
Planung, Beratung, Begutachtung, Messungen und Standortsicherung in den Bereichen Boden und Grundwasser, Altlastenmanagement, Sitedevelopment, Geotechnik, Wassermanagement, Gebäudeschadstoffe, Bauleitplanung, Umweltmanagement, Umweltinformatik, industrieller Umweltschutz, Genehmigungsmanagement, Ingenieurbau und Infrastruktur, sowie Transaction Services
Akkreditierte Probenahme nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 gemäß Akkreditierungsanlage (Registrierungsnummer: D-PL-14439-01-00)
Probenahme in den folgenden Umweltkompartimenten:
Physikalisch-chemische und gesundheitliche Grundlagen zu Radon und Strahlenschutz, Radon aus Sicht der Arbeitssicherheit, Bau- und zivilrechtliche Grundlagen, Messtechnik und Messmethoden, Radonprävention bei Neubauten, Durchführung von Radonsanierungen, Lüftungstechnik in Neubau und Sanierungen
Die Zulassung als Untersuchungsstelle nach §18 Satz 1 BBodSchG und §17 Abs. 1 LBodSchG wurde an unseren Standorten Moers und Regensburg für folgende Leistungsbereiche erteilt:
P1 - Feststoffprobenahme
P2 - Bodenkundlich geprägte Probenahme
P3 - Probenahme von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser
P4 - Probenahme von Bodenluft und Deponiegas
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sieht für die Untersuchung und Begutachtung von altlastenverdächtigen Flächen, schädlichen Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie für die Durchführung von Sanierungsplanungen und -untersuchungen die Einbeziehung von Sachverständigen vor (§18 BBodSchG). Die entsprechenden Rechtsvorschriften in den verschiedenen Bundesländern regeln den Status der Sachverständigen im Detail zwar jeweils unterschiedlich, eines ist jedoch allen Regelungen gemeinsam: die Zulassung oder Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 zielt darauf ab, eine einheitliche Bearbeitungsqualität, erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung bei der Bearbeitung von Projekten im vor- und nachsorgenden Bodenschutz zu gewährleisten.
Gemäß BBodSchG können Behörden verlangen, dass Sachverständige
durchführen.
Nach der ab 01.08.2023 gültigen neuen Fassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV n.F) sollen Sachverständige (oder Personen mit vergleichbarer Sachkunde) zusätzlich folgende Aufgaben erfüllen:
In den meisten Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen für die Anerkennung von Sachverständigen nach §18 BBodSchG für folgende Sachgebiete:
Folgende anerkannte Sachverständige arbeiten derzeit bei der TAUW GmbH und stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Sachgebiet 1: Helga Straubinger, M: 01520 939 5660
Sachgebiet 2. Heinz Peter Thelen, M: 01520 939 5601; Ludwig Immler, M: 01520 939 5655; Klaus Pätzmann, M: 01525 921 9905
Sachgebiet 5: Matthias Schwalb, M: 0175 415 4513
Bei Bedarf können wir über Kooperationspartner auch Leistungen zu den Sachgebieten 3 und 4 anbieten
Eine Auflistung der im flexiblen Geltungsbereich angewandten Prüfverfahren D-PL-14439-01 nach DIN ISO 17025:2018 findet sich hier.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen.