TAUW begleitet mittelständisches, international agierendes Unternehmen bei CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung

21 Juni 2023, Lisa Knothe

Der Begriff Nachhaltigkeit und die Abkürzung ESG werden mittlerweile in vielen Bereichen inflationär genutzt. Nicht immer stecken dahinter echte Bemühungen, umwelt- und sozialverträglich zu wirtschaften. Um als Teil der Gesellschaft und unseres Wirtschaftssystems zu überprüfen, wie nachhaltig Unternehmen tatsächlich handeln, gibt es Vorgaben des Gesetzgebers zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mittlerweile für viele Unternehmen verpflichtend sind. Durch EU-Richtlinien wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden diese erheblich umfangreicher und für immer mehr Unternehmen bindend.

Allerdings ist es nicht für jedes Unternehmen immer leicht, sich in den verschiedenen Verordnungen, Regeln und Direktiven zurechtzufinden. Mit der Verpflichtung, zukünftig ein Sustainability Statement nach CSRD zu veröffentlichen, hat sich aktuell ein deutsches mittelständisches und international agierendes Unternehmen entschlossen, mit uns als Beratungsgesellschaft zusammenzuarbeiten, um die gesamte Unternehmung auf die Herausforderungen, die mit der CSRD einher gehen, bestmöglich vorzubereiten. In einem Auswahlverfahren gegen drei weitere Beratungsunternehmen fiel die Wahl auf die TAUW, da wir mit einem genau ausgearbeiteten und auf das Unternehmen angepassten Phasenplan mit detailliert beschriebenen Meilensteinen überzeugen konnten.

Unsere Expert:innen beraten und unterstützen den Kunden in der gesamten Phase, die CSRD für diese Unternehmung zu verstehen, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach GRI 3 durchzuführen und auszuwerten sowie einen Aktionsplan zu erarbeiten, welche Anstrengungen in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Good Governance noch antizipiert werden müssen.

 

Unsere Leistungen:

  • Durchführung einer umfangreichen doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach Global Reporting Initiative Standard 3 (GRI 3) durch Befragung zum Thema Nachhaltigkeit aller für das Unternehmen relevanten Stakeholder: alle Mitarbeitenden, alle nationalen und internationalen Lieferant:innen sowie Kund:innen
  • Erstellung einer Wesentlichkeitsmatrix basierend auf den Erkenntnissen der Stakeholderanalyse
  • Ableitung der durch die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgegebenen Nachhaltigkeitsthemen, zu denen das Unternehmen in Zukunft berichtspflichtig ist unabhängig der Resultate der Wesentlichkeitsanalyse
  • In Abhängigkeit der Resultate der Wesentlichkeitsanalyse: Analyse der weiteren verpflichtenden Nachhaltigkeitsthemen, die das Unternehmen offenlegen muss
  • Gap-Analyse zur Feststellung von noch zu initiierenden bzw. voranzutreibenden Maßnahmen
  • Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die als detaillierter Fahrplan / Aktionsplan dient, um die CSRD und somit nachhaltiges Wirtschaften und Denken Schritt für Schritt in der gesamten Unternehmung zu etablieren

 

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