Der Begriff Nachhaltigkeit und die Abkürzung ESG werden mittlerweile in vielen Bereichen inflationär genutzt. Nicht immer stecken dahinter echte Bemühungen, umwelt- und sozialverträglich zu wirtschaften. Um als Teil der Gesellschaft und unseres Wirtschaftssystems zu überprüfen, wie nachhaltig Unternehmen tatsächlich handeln, gibt es Vorgaben des Gesetzgebers zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mittlerweile für viele Unternehmen verpflichtend sind. Durch EU-Richtlinien wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden diese erheblich umfangreicher und für immer mehr Unternehmen bindend.
Allerdings ist es nicht für jedes Unternehmen immer leicht, sich in den verschiedenen Verordnungen, Regeln und Direktiven zurechtzufinden. Mit der Verpflichtung, zukünftig ein Sustainability Statement nach CSRD zu veröffentlichen, hat sich aktuell ein deutsches mittelständisches und international agierendes Unternehmen entschlossen, mit uns als Beratungsgesellschaft zusammenzuarbeiten, um die gesamte Unternehmung auf die Herausforderungen, die mit der CSRD einher gehen, bestmöglich vorzubereiten. In einem Auswahlverfahren gegen drei weitere Beratungsunternehmen fiel die Wahl auf die TAUW, da wir mit einem genau ausgearbeiteten und auf das Unternehmen angepassten Phasenplan mit detailliert beschriebenen Meilensteinen überzeugen konnten.
Unsere Expert:innen beraten und unterstützen den Kunden in der gesamten Phase, die CSRD für diese Unternehmung zu verstehen, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach GRI 3 durchzuführen und auszuwerten sowie einen Aktionsplan zu erarbeiten, welche Anstrengungen in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Good Governance noch antizipiert werden müssen.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne ausführlich.