Vermeidung von Löschwasserschäden: Nachhaltige & ökonomisch sichere Betriebsführung

Seit 2003 findet auf Standorten, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, die Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen (LöRüRL) Anwendung. Maßnahmen zur Vermeidung von Löschwasserschäden sind aber auch auf anderen Standorten notwendig, da einzelne stoffliche Gefahrenpotentiale (z.B. HCl- und Dioxin nach PVC-Bränden, Bildung von PAK) erst im Brandfall zum Tragen kommen oder das eingesetzte Löschmittel selbst wassergefährdende Eigenschaften besitzt (Schaummittel, PFT-Problematik).
Die Erfordernis der Rückhaltung von verunreinigtem Löschwasser ergibt sich unter Beachtung des Besorgnisgrundsatzes des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG § 62 Abs. 1) und der Anforderungen aus dem BBodSchG sowie Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG § 22) somit generell für alle Risikostandorte.

Der Rückhalt von Löschwasser ist in diesem Zusammenhang ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige Betriebsführung hinsichtlich des Umweltschutzes, beugt aber auch wirtschaftlichen Folgeschäden (Betriebsunterbrechungen und weiteren Sachschäden) durch Löschwasser vor.

Tauw bietet im Bereich Löschwasser folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei der Anwendung der Leitlinien für Planung und Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen (VdS 2557, Entwurf) und der Bemessung des erforderlichen Löschwasserrückhaltevolumens.
  • Gefahrenanalyse und Bewertung von Folgeschäden bei Löscheinsätzen mit Hilfe eines einfachen Abflussmodells (WOLK).
  • Ausarbeitung von Maßnahmen zur Vermeidung und Beherrschung von Schäden durch kontaminiertes Löschwasser.
  • Ausarbeitung von Möglichkeiten zur Reinigung / Entsorgung kontaminierten Löschwassers.

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