Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die CSRD fordert die Offenlegung ökologischer und sozialer Informationen, sowie zu Aspekten der eigenen Unternehmensführung nach einheitlichen und umfangreichen Berichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)). Entsprechend wird es Stakeholdern erleichtert werden, Informationen zu relevanten Nachhaltigkeitsaspekten der Unternehmen zu vergleichen und Entscheidungen auf einer transparenten und einheitlichen Grundlage bestmöglich zu treffen.

Die Integration von Nachhaltigkeitsthemen als wesentliches Steuerelement in die Unternehmensführung wird für Unternehmen immer wesentlicher, um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz des Businessmodells zu sichern. Eine richtige Umsetzung und Integration der CSRD kann helfen, Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen noch besser zu verstehen, Ihre Nachhaltigkeitsperformance zu bewerten sowie zu verbessern.

Wir können Ihnen helfen die CSRD in Ihrem Unternehmen zu integrieren und entwickeln dabei gleichzeitig einen Rahmen, um die für Ihr Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte herauszuarbeiten und zu stärken. Hierfür erstellen wir mit Ihnen einen Aktionsplan und beraten Sie, welche Themen der CSRD für Ihr Unternehmen relevant sind.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • CSRD Framework: Was bedeutet die CSRD für Sie als Unternehmen und welche Offenlegungspflichten ergeben sich hieraus für Sie?
  • Erarbeitung einer Vision, Strategie und Wesentlichkeitsanalyse: Wie resilient ist ihr Unternehmen und welche Impacts (negative sowie positive) hat Ihr Unternehmen auf die Umwelt und die Gesellschaft und vice versa (doppelte Wesentlichkeit)
  • Erstellung einer CSRD Roadmap: Welche Informationen muss Ihr Unternehmen veröffentlichen und welche zu veröffentlichen Informationen ergeben sich aus der Wesentlichkeitsanalyse
  • Durchführung einer Gap-Analyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen: Gibt es eine Diskrepanz zwischen den neuen Anforderungen und den bereits vorhandenen Informationen, Daten, etc. Ihres Unternehmens?

 

Im Rahmen der CSRD ergeben sich ebenso Offenlegungspflichten zur EU-Taxonomie sowie zur Berichterstattung der PAI (Principal Adverse Impact Indikatoren), die aus der SFDR resultieren. Für beide Anforderungen können wir im Kontext unserer Beratungsleistung zur Taxonomie und SFDR die erforderlichen Schritte und Prüfungen durchführen. Ebenso können wir potentiell für ihr CSRD Reporting relevante Analysen wie Ökobilanzierungen (LCA), einen Wasserfußabdruck oder CO2-Bilanzierungen durchführen.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Lisa Knothe

  +49 1520 9395 681

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