Planungsrisiken durch Kampfmittel

Bauvorhaben auf kampfmittelbelasteten Grundstücken stellen ein Risiko für Mensch und Umwelt dar. Um das Gefahrenpotential so gering wie möglich zu halten, müssen sich Bauverantwortliche schon im Vorfeld mit folgenden Themen befassen:

  • Besteht auf meinem Grundstück Kampfmittelverdacht?
  • Was tun, wenn auf meinem Grundstück Blindgänger entdeckt werden?
  • Welche Regelungen zur Kampfmittelräumung gibt es in den unterschiedlichen Bundeländern?

Unterschätztes Gefahrenpotential durch Kampfmittel

Wenn bei Baumaßnahmen Kampfmittel im Boden entdeckt werden, geht oft erstmal gar nichts mehr: weitläufige Absperrung von Innenstädten, Evakuierungen ganzer Wohnviertel oder stundenlange Vollsperrung von Autobahnen sind dann die Folge. Denn auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs können im Boden verbliebene Bombenblindgänger, Granaten- oder Munitionsrückstände noch immer eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Besonders dann, wenn im Zuge von Bauarbeiten dadurch entstehende Kräfte auf die Kampfmittel einwirken. 

Werden solche Kampfmittelfunde zufällig freigelegt, stellt dies nicht nur für das auf dem Bau tätige Personal ein enormes Sicherheitsrisiko dar, sondern führt durch die zusätzlichen Bergungs- und Kampfmittelräumarbeiten nicht selten auch zu erheblichen Bauverzögerungen und finanziellen Mehrkosten. 

Für Bauherren, Projektplaner oder auch Investoren sind Kampfmittel oftmals ein schwer zu kalkulierendes Risiko. Hinzu kommen divergierende Zuständigkeiten, Regelungen und Anforderungen der einzelnen Bundesländern im Umgang mit dem Thema Kampfmittel, was zu Unsicherheiten in der Projektplanung oder auch in der Wertermittlung von Grundstücken führen kann. Die frühzeitige Einbeziehung von Experten, die sich mit der Kampfmittel auskennen, kann die Durchführung von Bauprojekten erheblich erleichtern. 


Umfassende Beratung und Betreuung beim Thema Kampfmittel 

TAUW verfügt über ein fachkundiges Team im Bereich Kampfmittelräumung, das Ihr Projektvorhaben im gesamten Prozess der Kampfmittelfreigabe begleitet und dabei die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Projektdurchführung im Blick behält. TAUW hat die Erlaubnis nach § 7 SprengG und verfügt über eigenes Personal mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG sowie einen zertifizierten Fachplaner für Kampfmittelräumung. Mit dieser Kombination aus fachplanerischem und ingenieurtechnischem Know-how bieten wir umfassende Beratung und Dienstleistungen aus einer Hand und ermöglichen eine schnelle und fachkundige Unterstützung im gesamten Prozess der Kampfmittelfreigabe.

Ihr Ansprechpartner 



Erwin van der Eijk

  +49 152 09 39 56 15
  E-Mail senden

  

Fachplanung Kampfmittelräumung

Wir begleiten Ihr Projektvorhaben mit umfassendem ingenieurtechnischem Know-how, beraten Sie zu kampfmittelrelevanten Fragestellungen und erarbeiten ein Gesamtkonzept für die Kampfmittelfreiräumung.

Technische Kampfmittelerkundung

Besteht Verdacht auf eine Kampfmittelbelastung, führt unser fachtechnisches Personal im Rahmen einer technischen Erkundung Sondierungs- und Ortungsarbeiten vor Ort durch. 

Sie haben Fragen zum Thema Kampfmittel?

Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu unseren Experten auf.