Bei der Entscheidung über Genehmigungen für Gewerbe- und Industriebetriebe sind nicht nur die baurechtlichen Vorschriften relevant, sondern auch die Vermeidung von Immissionsschutzkonflikten muss bedacht werden.
Werden Immissionsschutzkonflikte nicht frühzeitig und dauerhaft gelöst, so kann dies für einen Betrieb in der Planungsphase zur Versagung der Genehmigung oder bei Bestandsnutzungen zu erheblichen Kosten für Minderungsmaßnahmen oder auch zur Gefährdung des gesamten Standortes führen. Denn die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind stets zu wahren. Die Vermeidung von Immissionsschutzkonflikten ist daher eine wichtige Standortvoraussetzung für alle Gewerbe- und Industriebetriebe.
Eine Möglichkeit zur Vermeidung von Immissionsschutzkonflikten besteht in der räumlichen Trennung von störenden und schutzbedürftigen Nutzungen. Im Vorfeld von Ansiedlungen kann z. B. über eine Analyse der Nutzungen im Umfeld des gewählten Standortes das Konfliktpotential bereits abgeschätzt werden.
Immissionsschutzkonflikte, zum Beispiel durch Lärm oder Gerüche, treten jedoch besonders häufig in den so genannten Gemengelagen auf, also dort, wo gewerblich-industrielle Nutzungen und Wohnnutzungen räumlich dicht beieinander oder sogar durchmischt liegen. In puncto Lärm muss ein Betrieb im Genehmigungsverfahren, wenn er sich neu ansiedeln oder vergrößern möchte, regelmäßig nachweisen, dass die Richtwerte der einschlägigen Vorschriften in der Nachbarschaft eingehalten werden können. Hierzu ist die Erstellung von Immissionsprognosen (v.a. zum Bereich Lärm und Gerüche) und häufig auch die darauf beruhende Erstellung von Minderungskonzepten für den speziellen Betrieb erforderlich.
Aber nicht nur der Betrieb z. B. einer Industrieanlage kann Immissionsschutz-Konflikte hervorrufen, sondern bereits schon der Bau selbst. So sehen z. B. für Baulärm die Rechtsvorschriften Richtwerte vor, die einzuhalten sind. Eine gutachterliche Erarbeitung von praktikablen Lösungen zur Reduzierung der Lärmbelastung ist daher häufig unerlässlich, um den zügigen Baufortschritt nicht zu gefährden und Nachbarschaftsbeschwerden vorzubeugen.
Ob Schall auch als Lärm empfunden wird, hängt dabei immer von zahlreichen Faktoren, wie beispielsweise Lautstärke, Dauer oder Häufigkeit ab. Die Arten des Lärms und der Schallquellen sind dabei ebenso vielfältig wie die möglichen Schallschutz- und Lärmminderungsmaßnahmen.
So ist auch der Straßenverkehr wegen des wachsenden Verkehrsaufkommens der Hauptverursacher von Lärm. Ruft eine Ansiedlung oder Betriebserweiterung ein erhebliches Verkehrsaufkommen hervor, kann die Realisierung von z. B. Lärmschutzwänden oder der Einbau von Schallschutzfenstern notwendig werden.
Alle diese aufgeführten Konflikte treten regelmäßig in der Nachbarschaft von gewerblich-industriellen Nutzungen und Wohnnutzungen auf. Doch Lärm kann auch in den eigenen Werkshallen oder Büroräumen ein Problem darstellen. Die Erstellung raumakustischer Prognosen und wenn nötig auch die Erarbeitung von Lärmminderungskonzepten sind daher zur Wahrung gesunder Arbeitsverhältnisse empfehlenswert.
Das hochqualifizierte und interdisziplinäre Team der Tauw GmbH bietet Ihnen in diesem Zusammenhang Unterstützung bei Fragen zu:
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