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Mit der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) wird die IVU-Richtlinie ersetzt und mit sechs sektoralen Richtlinien zusammengefasst (Großfeuerungsanlagen-RL, Abfallverbrennungsanlagen-RL, Lösungsmittel-RL, drei Titandioxid-RL). Die IED-Richtlinie muss bis zum 06.01.2013 in das nationale Recht umgesetzt werden.
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Gerüche aus Bauprodukten können das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen negativ beeinflussen. Lüften nach Renovierungsmaßnahmen verschafft häufig nur vorübergehend Abhilfe. Zudem erhöht intensives Lüften den Heizenergiebedarf von Gebäuden und kann damit richtig teuer werden. Die sensorische Bewertung von Bauprodukten und die Auswahl geruchsarmer Bauprodukte waren bislang kaum möglich, da kein einheitliches Mess- und Bewertungsverfahren zur Verfügung stand.
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Natürliche Ressourcen sind das globale Naturkapital und die Basis allen Wirtschaftens. Ohne natürliche Ressourcen wie erneuerbare und nicht erneuerbare Rohstoffe, Boden/ Fläche, Wasser, Luft und Nahrung sowie Energie, kann weder unser täglicher Lebensbedarf gedeckt noch Wohlstand begründet werden.
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Im Zuge der EEG-Novelle 2012 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein überar-beitetes Untermerkblatt zur Zertifizierung des Energieverbrauchs und der Energieverbrauchsminderungspo-tenziale mit Stand vom 15.12.2011 herausgegeben.
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Bundeskabinett beschließt Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen bis 2020.
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Ergänzend zu unserem Artikel über den Erlass der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) informieren wir über die Antragsfrist für die Zuteilung von CO2-Zertifikaten.
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Der von der Bundesregierung im Juni eingebrachte Gesetzentwurf zum neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht (KrWG) wird in dieser Form vom Bundesrat, allen Oppositionsparteien im Bundestag, parteiübergreifend von den Kommunen, von den Gewerkschaften und vielen Umweltverbänden abgelehnt. Die EU-Kommission hat im Konsultationsverfahren die ungenügende Umsetzung des Kernbereichs der EU-Abfallrichtlinie aus dem Jahre 2008 bemängelt: die fünfstufige Abfallhierarchie.
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Am 11. Mai 2011 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit die „Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung” verkündet. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2001 wurde an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und neue Grenzwerte wurden berücksichtigt.
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Die „TRGS 524 - Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen” wurde mit dem Ziel der Anpassung an die Gefahrstoffverordnung komplett überarbeitet und nun als „TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen” veröffentlicht. Hierbei wurde die TRGS mit der „BGR 128 - Kontaminierte Bereiche” zusammengeführt.
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Die Europäische Kommission hat beschlossen, sechs besonders besorgniserregende Stoffe innerhalb der nächsten 3 - 5 Jahre vom Markt zu nehmen. Diese Entscheidung betrifft Stoffe, die krebserzeugend oder fortpflanzungsgefährdend sind, sich in der Umwelt kaum abbauen oder sich in lebenden Organismen anreichern.
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Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 beschlossen, der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der entsprechenden Anlage ergebenden Änderungen zuzustimmen.
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Nach Erlass der neuen EMAS-Verordnung 1221/2009 ist eine Anpassung des Umweltauditgesetzes fällig. Der "Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes" wird derzeit im Bundesrat diskutiert.
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Das Bundeskabinett hat am 30. März 2011 die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert.
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Der Deutsche Bundestag hat am 30. Juni 2011 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Mit der Entscheidung des Bundesrates am 8. Juli 2011 ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen worden.
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 14. Dezember 2010 den Referentenentwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) zur Stellungnahme an die Verbände versandt.
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Im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 2 wurden am 31.03.2011 die neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 und TRGS 800 veröffentlicht. Diese Regelwerke erläutern das Vorgehen und die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie des vorbeugenden als auch aktiven Brandschutzes beim Umgang mit Gefahrstoffen.
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Die EU-Emissionshandels-Richtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt: das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2011 den Entwurf einer Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) verabschiedet. Mit der TEHG-Novelle sollen weitreichende Änderungen der EU-Emissionshandels-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
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Ergänzend zu unserem Artikel vom 1. Oktober 2010 (http://www.tauw.de/umweltrecht/reach-8-neue-stoffe-kandidatenliste.html) informieren wir über die Aufnahme von acht weiteren Stoffen in die REACH-Kandidatenliste.
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Im Oktober vergangenen Jahres haben wir darüber berichtet, dass das Bundeskabinett den Entwurf der neuen Grundwasserverordnung beschlossen hatte. Am 15. November 2010 wurde nun die neue Grundwasserverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung ist am 16. November in Kraft getreten, wobei die alte Grundwasserverordnung aus dem Jahre 1997, die noch auf Vorschriften des alten Wasserhaushaltsgesetzes basierte, außer Kraft trat. Die Novelle enthält unter anderem Vorgaben zur Beurteilung und Überwachung des Grundwasserzustands und zur Trendumkehr im Falle steigender Schadstoffbelastungen.
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Mit der Mantelverordnung, dem Entwurf einer Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material, sollen eine neue Verordnung verabschiedet und zwei bestehende Verordnungen novelliert werden. Der Entwurf der Mantelverordnung wurde am 17. Januar 2011 an die Länder und Verbände versandt. Frist zur Abgabe der Stellungnahme ist der 18. März 2011.
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Mit einem zweiten Arbeitsentwurf für eine Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) will das Bundesumweltministerium künftig mit zusätzlichen und strengeren Anforderungen wesentliche Schadstoffanreicherungen in Böden durch Klärschlammdüngung vermeiden. Zurzeit wird der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Arbeitsentwurf mit Bundesbehörden, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Wissenschaft und Fachverbänden erörtert. Einen offiziellen BMU-Referentenentwurf wird es erst später, insbesondere auf Basis der entsprechenden Ermächtigung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, geben.
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Die novellierte Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ist am 17.12.2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 06.01.2011 in Kraft getreten. Die neue Richtlinie fasst die alte IPPC-Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und sechs weitere Richtlinien über Emissionen zusammen. Zukünftig soll sich die Genehmigung von Neuanlagen an der besten verfügbaren Technik orientieren, sofern dies technisch und wirtschaftlich leistbar ist. Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide, Feinstaub und flüchtige organische Verbindungen wurden festgelegt.
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Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 den Entwurf des „Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien” beschlossen.
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Ergänzend zu unserem Newsletter-Artikel vom 1. Oktober 2010 möchten wir auf ein Merkblatt hinweisen, welches die AG Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften zum „Ergänzenden Formblatt” im elektronischen Abfallnachweisverfahren erstellt hat und die Handhabung dieses elektronischen Formblatts sehr erleichtert.
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Die EU-Kommission hat die Steuervergünstigungen der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Öko-Steuer bis zum 31.12.2012 genehmigt. Die entsprechende Richtlinie fordert, dass die Betriebe für Steuervergünstigungen, wie den Spitzenausgleich, eine entsprechende Gegenleistung erbringen. Die Bundesregierung wird ab 2013 den im Haushaltsbegleitgesetz zu beschließenden Spitzenausgleich im Rahmen der Energie- und Stromsteuer nur noch gewähren, wenn die Betriebe einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. Der Nachweis der Einsparung kann durch die zertifizierte Protokollierung in Energiemanagementsystemen oder durch andere gleichwertige Maßnahmen erfolgen. Bei den anderen Steuervergünstigungen wird die Bundesregierung prüfen, mit welchen Maßnahmen den Anforderungen der Richtlinie nach einer entsprechenden Gegenleistung Rechnung getragen werden kann. Diese soll in Zukunft an die Durchführung von Energiemanagementsystemen entsprechend den internationalen
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Im Dezember 2010 wird die Verabschiedung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erwartet, mit dem das deutsche Abfallrecht stärker am Klima- und Ressourcenschutz ausgerichtet, rechtssicherer gestaltet und insgesamt modernisiert werden soll. Vorrangig dient die Novelle des KrWG der Umsetzung der neuen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) der EU in deutsches Recht, wobei die bewährten Bestandteile des bestehenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtes erhalten bleiben und die neuen Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie übernommen werden sollen. Erstmalig wird nun in einem Bundesgesetz geregelt, welche Abfallarten zu trennen und der Verwertung zuzuführen sind; bisher war dies eine Entscheidung der Länder oder der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE).
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In unserem zweiten Newsletter in diesem Jahr haben wir über das Inkrafttreten der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes am 1. März 2010 berichtet.
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Seit dem 6. August 2010 gelten in Deutschland strengere Vorgaben
für die Luftqualität: die neue
EU-Luftqualitätsrichtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt.
Erstmals wurden Luftqualitätswerte für Feinstäube mit
einem Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer (PM2.5) festgesetzt.
Bereits 2010 tritt ein PM2.5-Zielwert in Kraft, welcher dann ab 2015
als PM2.5-Grenzwert in gleicher Höhe übernommen wird. Die
Luftqualitätswerte für Feinstaub mit einem Durchmesser
kleiner als 10 Mikrometer (PM10), für Stickstoffoxide, Benzol,
Schwefeldioxid und andere Stoffe bleiben indessen unverändert.
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Acht neue Stoffe auf REACH-Kandidatenliste
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Das Bundeskabinett hat am 4. August 2010 den Entwurf der neuen
Grundwasserverordnung beschlossen. Entgegen der ursprünglichen
Entwürfe, welche vorsahen, die von der LAWA
(Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) entwickelten
Geringfügigkeitsschwellenwerte verbindlich als maßgebliche
Werte für die Beurteilung einer Beeinträchtigung der
Grundwasserqualität festzuschreiben, setzt diese neue Verordnung
die Europäische Grundwasserrichtlinie 1:1 um. Damit wird den
übergeordneten Europäischen Forderungen zur Umsetzung
genüge getan, ohne die erforderlichen Anpassungen im nationalen
Recht vorzunehmen. Es ist jedoch vorgesehen, das Thema
Geringfügigkeitsschwellenwerte im Herbst 2010 gemeinsam mit der
Novelle der Bundesbodenschutzverordnung und der
Ersatzbaustoffverordnung erneut anzugehen. Der Bereich der
Geringfügigkeitsschwellen und der Konkretisierung des
Besorgnisgrundsatzes hatte zu Kritik seitens der Bauindustrie und somit
der Wirtschaftsministerkonferenz geführt.
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Seit einigen Jahren besteht für validierte EMAS-Organisationen
und Unternehmen die Möglichkeit, verschiedene Erleichterungen im
Vollzug des Umweltrechts oder staatliche Förderungen in Anspruch
zu nehmen. Die Bedingungen hierfür sind in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich.
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Durch die Novelle der Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 wurde
die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die
Entsorgung gefährlicher Abfälle zum 1. April 2010 zur
Pflicht. Die Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung
bekommt für Abfallerzeuger und –beförderer nach der
noch laufenden Übergangsfrist deutlich höheres Gewicht: Nur
noch bis zum 31. Januar 2011 dürfen Erzeuger und Beförderer
eigenhändig unterschreiben. Dann besteht auch für sie die
Pflicht, elektronisch zu signieren. Von der elektronischen Abwicklung
generell ausgenommen ist nur der Abfallerzeuger, der nur
Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung führt oder
nur Kleinmengen (<2 t gefährliche Abfälle pro Jahr)
entsorgt.
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EMAS
ist die Kurzbezeichnung für "Eco-Management and Audit Scheme";
dieses System ist eine Kombination aus Umweltmanagement und
Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die danach
streben, ihre Umweltleistung, ihre externe Kommunikation, ihre eigene
Rechtssicherheit und die Einbeziehung ihrer MitarbeiterInnen zu
optimieren.
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Am
1. März 2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft
getreten. Das neue BNatSchG ersetzt zahlreiche Regelungen in den
Naturschutzgesetzen der Länder. Zum ersten Mal wird in diesem
Falle die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Grundgesetzes
zugunsten des Bundes für den Naturschutz genutzt.
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Ziel
der Neuregelung ist es, vor allem durch eine stärkere
Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit
und praktische Umsetzung des Wasserrechts zu verbessern.
Darüber hinaus überführt das Gesetz bisher
im Landesrecht normierte Bereiche in Bundesrecht und schafft die
Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des
EG-Wasserrechts.
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