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Tauw-Sachverständiger für Umweltverträglichkeitsprüfungen

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Zum 13.05.2009 ist Tauw mit einem Sachverständigen für Umweltverträglichkeitsprüfungen in Sachsen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bestellt.

Damit sind auch hier die Voraussetzungen zur Aufgabenwahrnehmung als unabhängige, verpflichtete, nicht beamtete Sachverständige für Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen gegeben.


Die bei UVP-pflichtigen Vorhaben durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungen verlangen als Teil der genehmigungsrechtlichen Entscheidung die zusammenfassende, abschließende Prüfung und Bewertung der vorgelegten Unterlagen durch die Behörde. Hier wird Tauw in Übernahme der hoheitlichen Funktion durch den verpflichteten Sachverständigen tätig und prüft und bewertet abschließend die vorgelegten Verfahrensunterlagen.


Bislang ist Sachsen das einzige Bundesland, welches Sachverständige für Umweltverträglichkeitsprüfungen benennt.


Nach den Umweltgutachtern, den Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich, den Sachverständigen für die Verifizierung im Treibhausgasemissionshandel sowie im Bodenschutz und der Benennung als Sachverständigenorganisation für EfbV sowie als Messtelle nach § 26 BImSchG für Lärm, Gerüche und Erschütterungen wird damit das Spektrum der Sachverständigen bei TAUW weiter vergrößert.