Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr den Bebauungsplan für ein Kohlekraftwerk aufgrund der Klage einer Einzelperson aufgehoben. Damit wurde der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eines im Bau befindlichen Vorhabens die erforderliche Grundlage entzogen und die Realisierung in Frage gestellt.
Dieses Beispiel zeigt erneut, wie bedeutsam das Bauplanungsrecht für die ansonsten gebundene Entscheidung in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist. Die frühzeitige Überprüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, die Aufstellung von rechtssicheren und gerichtsfesten Bebauungsplänen und deren Einbindung in das Genehmigungsmanagement erfordert das Know-how von Spezialisten.
Unsere Niederlassung in Burscheid ist seit mehreren Jahrzehnten auf die planerische Lösung von Fachfragen des Planungs- und Umweltrechts für die Industrie spezialisiert. Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner für das Genehmigungsmanagement und die bauplanungs- und umweltrechtliche Prüfung und Bearbeitung an Ihrer Seite.
Zur Absicherung Ihrer Standort- und Investitionsentscheidungen erstellen wir für Sie bauplanungs-, umwelt- und immissionsschutzrechtliche Standortexpertisen. Durch diese umfassende Sachverhaltsermittlung für Ihren Standort werden Schwachstellen analysiert. Hierzu gehört die Bestandsaufnahme der planungsrechtlichen Grundlagen, der möglichen Einschränkungen für die Entwicklung Ihres Unternehmens aufgrund von Vorgaben aus dem Landschafts- und Naturschutz und auch die Analyse der immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Basierend auf diesem Ergebnis zeigen wir Ihnen Lösungen auf und beraten Sie im Rahmen der Umsetzung.
Wir sind zugelassene Umweltgutachter, vereidigte Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich, Assessoren für die Übernahme von Aufgaben im Staatsdienst und Ingenieure.
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