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		<title>Tauw Aktuell</title>
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		<lastBuildDate>Fri, 24 May 2013 16:59:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Industrial Emissions Directive in deutsches Recht umgesetzt – Was ändert sich für Sie?</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/industrial-emissions-directive-in-deutsches-recht-umgesetzt-was-aendert-sich-fuer-sie/?cHash=9bbd2fe53e1d91e3af039d4f0b512151</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 24 May 2013 16:59:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Abfallrechtliche Überwachung soll neu geregelt werden</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/abfallrechtliche-ueberwachung-soll-neu-geregelt-werden/?cHash=05cf3558156edbfd5ac0461f33c58349</link>
			<description>Ende 2012 hatte das BMU erste Überlegungen zu einer „Verordnung zur Fortentwicklung der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ende 2012 hatte das BMU erste Überlegungen zu einer „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ vorgelegt. Nun hat es diese zu einem Referentenentwurf weiterentwickelt, der unter den Bundesministerien aber noch nicht abschließend abgestimmt ist. Im weiteren Verfahren wird - nach Zustimmung des Bundeskabinetts vermutlich noch vor der Sommerpause - die Verordnung erst nach den Bundestagswahlen Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Sie soll nach Artikel 7 am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Dem aktuellen Entwurf sind drei neu erstellte Formulare beigefügt:
1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen<br />2.&nbsp;Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen<br />3.&nbsp;Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem ersten BMU-Arbeitsentwurf sind zudem Anzeige-Sonderregelungen, Fachkundeerleichterungen, eine präzisere elektronische Abwicklung sowie die Streichung von Bußgeldvorschriften. Diese sollen insgesamt zu mehr Klarstellungen, Erleichterungen und Vereinfachungen führen.
(Quelle DIHK)]]></content:encoded>
			<category>Umweltrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 22 May 2013 12:05:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>EU-Kommission kündigt Überarbeitung der Grundwasserrichtlinie an</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/eu-kommission-kuendigt-ueberarbeitung-der-grundwasserrichtlinie-an/?cHash=d96b56e3ae28fea30426204e8f05a8da</link>
			<description>Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Grundwasserrichtlinie in einzelnen Punkten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Grundwasserrichtlinie in einzelnen Punkten überarbeiten zu wollen. Konkret geht es um die Anhänge I und II der Richtlinie, in denen Grundwasserqualitätsnormen und Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe festgelegt werden. Die regelmäßige Überprüfung dieser Anhänge ist nach der Grundwasserrichtlinie alle sechs Jahre vorgesehen. 
Dieser Vorgabe kommt die Kommission jetzt nach. Sie hat zunächst alle interessierten Stakeholder dazu aufgefordert, bis zum 29.04.2013 Informationen, wissenschaftliche Abhandlungen, Forschungsarbeiten oder Datensammlungen zu möglichen Schadstoffen für das Grundwasser, zu Umweltqualitätsstandards, zu Kosten-/Nutzen-Analysen von Vermeidungsmaßnahmen etc. zu übermitteln. Für den Sommer 2013 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation angekündigt. 
Die Grundwasserrichtlinie aus dem Jahr 2006 ergänzt die Wasserrahmenrichtlinie und gibt konkrete Werte für die Beurteilung des chemischen Zustandes des Grundwassers vor. Sie legt Qualitätskriterien für das Grundwasser und Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser fest. Die Mitgliedstaaten mussten die in der Grundwasserrichtlinie festgelegten Schwellenwerte im nationalen Recht festlegen. In Deutschland ist diese Umsetzung in der Grundwasserverordnung von 2010 erfolgt.
(Quelle DIHK)]]></content:encoded>
			<category>Umweltrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 22 May 2013 11:53:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Tauw Group veröffentlicht Jahresbericht 2012</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/tauw-group-veroeffentlicht-jahresbericht-2012/?cHash=832e49c83ca1fe507d8d639196a9fce0</link>
			<description>Der heute veröffentlichte Jahresbericht  2012 weist für den Tauw Konzern einen Nettoverlust...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/RTEmagicC_annual_report_2012.jpg.jpg" style="PADDING-BOTTOM: 5px; PADDING-LEFT: 7px; PADDING-RIGHT: 10px; FLOAT: right; PADDING-TOP: 10px" height="150" width="250" alt="" />Der heute veröffentlichte Jahresbericht&nbsp; 2012 weist für den Tauw Konzern einen Nettoverlust von 3 Mio. EUR (nach Steuern) aus, während eine Umsatzsteigerung von 1,1% auf 114,2 Mio. EUR erreicht wurde. Wesentlich bestimmt wurden die Ergebnisse von den niederländischen Aktivitäten und den Kosten für eine Reorganisation. In Deutschland, Belgien und Italien wurden Gewinne gemeldet, während Frankreich und Spanien ebenfalls Verluste erlitten.
Im Jahr 2012 ernannte die Tauw Group Frau Annemieke Nijhof MBA zur neuen CEO. Die ehemalige Generaldirektorin für Wasserwirtschaft des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Umwelt glaubt, dass der Rückgang der Nachfrage aus Behörden eine wichtige Rolle spielte in dem Abwärtstrend in den Niederlanden: &quot;Tauw musste sich in den&nbsp; Niederlanden verschlanken, um die Kapazitäten in Einklang mit der sinkenden Nachfrage unserer Behördenkunden zu bringen. Die finanziellen Ergebnisse in der Jahresmitte 2012 zwang uns Tauws Zukunft zu überdenken. Eine neue Strategie wurde entwickelt und ein Business Review mit dem Titel &quot;BeterTauw&quot; (Besser Tauw) wurde durchgeführt. Basierend unter anderem auf diesem Business Review, haben wir die erforderlichen Maßnahmen in der niederländischen Organisation implementiert. Zu unserem Bedauern waren wir gezwungen, mehr als 80 Kollegen in den Niederlanden zu entlassen, die alle zur Entwicklung von Tauw in der Vergangenheit beigetragen haben. &quot;
Geschäftsführer Dr. Arnz blickt für die Tauw GmbH auf ein erfolgreiches Jahr 2012 zurück. Die GmbH erwirtschaftete einen Umsatz von über 9 Mio. EUR ( -3,3 % im Vergleich zu 2011) und realisierte einen Gewinn von 250 TEUR (nach Steuern). „Wir sind stolz und dankbar, dass so viele Kunden auf unsere Expertise vertraut haben. Auch in 2013 werden wir unsere Markt- und Kundenorientierung in den Mittelpunkt stellen, um für unsere Kunden ein attraktiver Berater im Umweltbereich zu sein.“
Den völlständigen Jahresbericht (Englisch) können Sie hier lesen: <link http://www.tauw.com/annualreport/>http://www.tauw.com/annualreport/</link>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 21 May 2013 09:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Rolle der BVT-Merkblätter</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/rolle-der-bvt-merkblaetter/?cHash=9472932559972a815bf65161e9463984</link>
			<description>Der Informationsaustausch unter der Vorgängerrichtlinie (IVU-RL, 1996) war nur spärlich normiert...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Informationsaustausch unter der Vorgängerrichtlinie (IVU-RL, 1996) war nur spärlich normiert und die BVT-Merkblätter selbst wurden in der Ursprungsrichtlinie nicht explizit genannt (lediglich implizit als „zu veröffentlichende Ergebnisse des Informationsaustausches“).
Wie eine ausführliche Untersuchung der Europäischen Kommission (KOM) bestätigt, ist die bisherige Praxis der Anwendung von BVT in den Mitgliedsstaaten mit beträchtlichen Mängeln behaftet: „(…) was den vagen Bestimmungen zu den BVT in den geltenden Rechtsvorschriften, der weiten Flexibilitätsspanne der zuständigen Behörden, innerhalb deren sie während des Genehmigungsprozesses von den Rechtsvorschriften abweichen dürfen, und der unklaren Rolle der BVT-MB zuzuschreiben ist.
Infolgedessen enthalten im Rahmen der IVU-Richtlinie ausgestellte Genehmigungen häufig Auflagen, die nicht auf den in den BVT-MB beschriebenen BVT beruhen, ohne dass diese Abweichung hinreichend oder überhaupt begründet wäre“ (KOM 2007, 843 endg., S.11). De facto führt die unzureichende Anwendung von BVT aufgrund der Mängel in Rechtsvorschriften, unzureichender Durchführung und Schwierigkeiten von Durchsetzungsmaßnahmen dazu, dass mögliche Gesundheits- und Umweltvorteile in der Union nicht oder nur zum Teil realisiert werden, durch die Anwendungsunterschiede in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Umweltschutzstandards vorhanden sind und sich daher innerhalb des Binnenmarkts erhebliche Wettbewerbsverzerrungen ergeben.
Die europäische Industrieemissionsrichtlinie (IED) zielt darauf ab, diese Mängel durch klarere Vorschriften zur besseren Anwendung der BVT zu beseitigen. Sie regelt den Sevilla-Prozess im Detail und präzisiert die Erarbeitung von BVT-Merkblättern (Diehl, Zeitschrift für Umweltrecht, 2/2011, 60). Die „Erstellung, Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der BVT-Merkblätter“ wird explizit als Zweck des Informationsaustausches genannt (Art. 13 Abs. 1). Die BVT-Merkblätter werden durch die IED klar in ihrer Bedeutung gestärkt. Ein zentrales Element hierbei sind die BVT-Schlussfolgerungen. Unter der IED werden die BVT-Schlussfolgerungen nach der fachlichen Erarbeitung in den Arbeitsgruppen und der Stellungnahme durch das sektorübergreifende Artikel 13–Forum durch ein Komitologieverfahren im Artikel 75 –Ausschuss auf politischer Ebene angenommen/beschlossen, und als eigenständige Rechtsdokumente durch die KOM veröffentlicht. Diese enthalten nun verbindliche Anforderungen für Anlagengenehmigungen.
Die BVT-Merkblätter waren und sind die Referenzdokumente für Genehmigungen. Während vorher Anforderungen in BVT-Merkblättern bei der Anlagengenehmigung nur zu „berücksichtigen“ waren, haben die Mitgliedsstaaten bzw. die Genehmigungsbehörden nun „sicherzustellen“, dass bestimmte Anforderungen eingehalten werden:<br />Art. 15 Abs. 3: „Die zuständige Behörde legt Emissionsgrenzwerte fest, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte, wie sie in den Entscheidungen über die BVT-Schlussfolgerungen (…) festgelegt sind, nicht überschreiten, und trifft hierzu eine der beiden folgenden Maßnahmen: (…)“.
Da bestimmte Anforderungen aus den BVT-Merkblättern in den Mitgliedsstaaten nun verbindlich umzusetzen sind, wird de facto nationales Anlagengenehmigungsrecht für bestimmte Sektoren direkt im Sevilla-Prozess geschrieben.
Wenn es gelänge, in der Union flächendeckend dieselben Anforderungen bis zur Implementierung auf Anlagenebene in die Praxis umzusetzen, dann würde der Umweltstandard innerhalb des Binnenmarktes harmonisiert und Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden.<br />Im Herbst 2013 wird in Deutschland eine internationale BVT-Konferenz stattfinden, um eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und zusammen mit der KOM den Grad der Zielerreichung zu optimieren.
Die BVT-Merkblätter wirken jedoch auch über die europäische Ebene hinaus. In vielen außereuropäischen Ländern werden die BVT-Merkblätter von Fachleuten und Entscheidungsträgern als Basis für technische Vorgaben und als fundierte Informationsquelle herangezogen. So z. B. von Fachleuten aus China, Indien, Kanada und Russland. Auch viele internationale Übereinkommen im Umweltschutz orientieren sich an den BVT-Merkblättern. So nutzt beispielsweise die UN ECE für ihre Protokolle zur Luftreinhaltekonvention auch die Informationen aus den BVT-Merkblättern, wenn Grenzwerte für Umweltschadstoffe festgelegt werden. Die IFC (International Finance Corporation), eine Weltbanktochter und weltweit größter Kreditgeber privater Industrieprojekte, verpflichtet ihre Kreditnehmer, Umweltfragen bei ihren Vorhaben zu berücksichtigen. Dazu entwickelt sie branchenbezogene Leitfäden, welche sich unter anderem auf die BVT-Merkblätter stützen.
Quelle: Umweltbundesamt, gekürzt]]></content:encoded>
			<category>Umweltrecht</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 10 May 2013 08:44:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>KAS 25 – Tauw erarbeitet Systematik zur Abfalleinstufung</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/kas-25-tauw-erarbeitet-systematik-zur-abfalleinstufung/?cHash=f234ec7444e606c5772d8b8154a76620</link>
			<description>Im Leitfaden KAS-25 „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ werden alle im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Leitfaden KAS-25 „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ werden alle im Abfallrecht als gefährlich eingestuften Abfallschlüssel im Hinblick auf die Anforderungen der Störfallverordnung betrachtet. Damit kann erstmals nach einer einheitlichen Systematik ermittelt werden, ob eine Anlage aufgrund der bei ihr vorhandenen gefährlichen Abfälle unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt und damit erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen muss.
<b>Ausgangslage<br /></b>Neben Stoffen und Zubereitungen (Gemischen) sind auch Abfälle durch Anlagenbetreiber den Kategorien der gefährlichen Stoffe gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) zuzuordnen und bei den Mengenberechnungen zur Ermittlung von Betriebsbereichen zu berücksichtigen. Im Arbeitskreis „Einstufung von Abfällen“ (AKEA) der Kommission für Anlagensicherheit wurde eine dreistufige Vorgehensweise entwickelt, um eine Einstufung der Abfälle vornehmen zu können:
<ul><li>Detailkenntnisse zur Abfallzusammensetzung liegen vor</li><li>Kenntnisse über die auf den jeweiligen Abfall zutreffenden H-Kriterien liegen vor</li><li>Lediglich die Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) der jeweiligen Abfälle liegen vor</li></ul>
Vor allem das letzte Verfahren ist in der Praxis häufig anzutreffen und bereitet dabei erhebliche Probleme, da die alleinige Kenntnis der Abfallart nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in der Regel nicht ausreicht, um dem Abfall den H-Kriterien des Anhangs III der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) und den Stoffkategorien und Mengenschwellen des Anhangs I der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) zuzuordnen.
<b>Erarbeitung der Systematik zur Abfalleinstufung&nbsp;unter Mitarbeit der&nbsp;Tauw GmbH</b><br />Mit Hilfe des Leitfadens wird die Anwendung der Störfallverordnung bei der Zuordnung von Abfällen zu den Stoffkategorien gemäß Anhang I unterstützt. Der Leitfaden enthält eine entsprechende Zuordnungstabelle zwischen Abfallart, H-Kriterium und Stoffkategorie nach Störfallverordnung, die durch den Arbeitskreis (AKEA) auf der Grundlage eines Fachgutachtens der Tauw erarbeitet wurde. Dazu wurde jede einzelne Abfallart systematisch nach folgender Vorgehensweise untersucht: 
a)&nbsp;Ermittlung von charakteristischen Inhaltsstoffen<br />b)&nbsp;Einstufung der ermittelten Inhaltsstoffe nach Gefahrstoffrecht (als Reinstoff)<br />c)&nbsp;Ermittlung üblicher Konzentrationen der relevanten Inhaltsstoffe in Abfällen<br />d)&nbsp;Einstufung des Abfalls als Zubereitung<br />e)&nbsp;Zuordnung der relevanten H-Kriterien sowie der Stoffkategorie und Mengenschwelle nach Anhang I der Störfall-Verordnung
Im Ergebnis wurden allen 405 Abfallschlüsseln für gefährliche Abfälle den Stoffkategorien der Störfall-Verordnung zugeordnet und die entsprechenden Mengenschwellen dargestellt, die für die Grundpflichten bzw. erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung einschlägig sind. Damit können Betreiber und Behörden in jedem Genehmigungsverfahren oder bei der Überwachung anhand der vom Betreiber anzugebenden Abfallschlüssel und der potentiellen Mengen dieser Abfälle erkennen, ob eine Anlage in den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fallen könnte. Da einige Abfallschlüssel sehr unterschiedlich zusammengesetzte Abfälle umfassen können, gibt es allerdings auch einige Ausnahmen von dieser Regelzuordnung. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung durchzuführen, die im Leitfaden erläutert wird.
<b>Der Leitfaden in der Praxis</b><br />In der Praxis muss sich der Leitfaden nun bewähren. Die praktischen Erfahrungen aus der Anwendung des Leitfadens werden sicher in die Überarbeitung einfließen, die ansteht, wenn gemäß Seveso-III-Richtlinie die Einstufung der Gemische, also der Abfälle, bis Mitte 2015 auf Basis der CLP-Verordnung durchzuführen ist.
]]></content:encoded>
			<category>Umweltrecht</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 07 May 2013 11:03:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Umsetzungsgesetze zur IED im Bundesgesetzblatt veröffentlicht</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/umsetzungsgesetze-zur-ied-im-bundesgesetzblatt-veroeffentlicht/?cHash=a2d89d676967c4a5734cb5e07bb6b8e5</link>
			<description>Am 12.04.2012 ist das Gesetzespaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Am 12.04.2012 ist das Gesetzespaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die wesentlichen Änderungen für Anlagenbetreiber von Industrieanlagen treten am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Entgegen der Planung des Bundesumweltministeriums sind die beiden Verordnungspakete zur Umsetzung der IED nicht zeitgleich mit dem Umsetzungsgesetz veröffentlicht worden.]]></content:encoded>
			<category>Umweltrecht</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 06 May 2013 16:17:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erfolgreiche Seminare zur thermischen In-Situ Sanierung</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/erfolgreiche-seminare-zur-thermischen-in-situ-sanierung/?cHash=080fdfbd9aa77249e8ca8f46e48210dd</link>
			<description>Tauw hat zusammen mit der dänischen Firma Krüger und Terratherm aus den USA im April 2013 je ein...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="uploads/RTEmagicC_IMGP2609.JPG.jpg" style="PADDING-BOTTOM: 7px; PADDING-LEFT: 7px; PADDING-RIGHT: 7px; FLOAT: left; PADDING-TOP: 7px" height="225" width="300" alt="" />Tauw hat zusammen mit der dänischen Firma Krüger und Terratherm aus den USA im April 2013 je ein Kundenseminar in Paris und in Königstein bei Frankfurt am Main durchgeführt. 
Das Seminar in Königstein wurde von 19 Teilnehmern besucht, die Interesse an weiterführenden Informationen zur thermischen Sanierung hatten. Unter den Teilnehmern waren u. A. Umweltspezialisten der Firmen Akzo Nobel, BASF, Bosch, Constellium und Currenta.
Tauw war hierbei neben der Organisation jeweils am inhaltlichen Programm in Form von Fachbeiträgen beteiligt.
In dem eintägigen Seminar wurden, neben den Verfahrensgrundlagen, Fallstudien und Fakten zur Anwendbarkeit und zur Konzipierung thermischer Verfahren unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schadstoffeigenschaften und Untergrundbedingungen dargestellt. 
Mit dem Bezug zur Praxis wurden Details zur Auslegung, zur Durchführung, zu Kosten und zu Unsicherheiten und Grenzen verschiedener thermischer Verfahren vermittelt.

Haben Sie Fragen zu thermischen Sanierungsverfahren? Dann kontaktieren Sie uns!]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 17:13:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Umsetzungspaket zur IED kann in Kraft treten</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/umsetzungspaket-zur-ied-kann-in-kraft-treten/?cHash=d4d6466ebd9a12af178b120f856ecbbd</link>
			<description>Der Bundestag hat Ende Februar der Zweiten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Bundestag hat Ende Februar der Zweiten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom 23.01.2013 (BT-Drs. 17/12164) ohne weitere Änderungen zugestimmt. Damit kann nun das komplette Gesetzes- und Verordnungspaket zur Umsetzung der IED in Kraft treten. 
Das Gesetzes- und Verordnungspaket zur Umsetzung der IED umfasst:
<b>1. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen</b>
Dieses umfasst Änderungen von:
<ul><li>Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),</li><li>Wasserhaushaltsgesetz (WHG),</li><li>Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),</li><li>Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG),</li><li>Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG),</li><li>Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),</li><li>Umweltschadensgesetz (USchadG) und</li><li>Strafgesetzbuch (StGB)</li></ul>
<b>2. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung</b>
Die Verordnung enthält Änderungen zu:
<ul><li>4. BImSchV (Genehmigungspflichtige Anlagen nach Immissionschutzrecht)</li><li>5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte)</li><li>9. BImSchV (Genehmigungsverfahren)</li><li>11. BImSchV (Emissionserklärung)</li><li>41. BImSchV (Bekanntgabeverordnung)</li><li>Abwasserverordnung (AbwV)</li><li>Deponieverordnung (DepV)</li><li>EMAS - Privilegierungsverordnung (EMASPrivilV)</li></ul>
Sowie eine Neuregelung:
<ul><li>Industriekläranlagenzulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)</li></ul>
<b>3. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrie-emissionen, zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen</b>
Die Verordnung enthält Änderungen zu:
<ul><li>2. BImSchV (Anlagen, die leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen einsetzen wie z. B. Oberflächenbehandlungsanlagen),</li><li>13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen),</li><li>17. BImSchV (Abfallverbrennungsanlagen),</li><li>20. BImSchV (Anlagen, die Benzin oder Kraftstoff lagern oder umfüllen</li><li>21. BImSchV (Tankstellen),</li><li>25. BImSchV (Anlagen der Titanoxid-Industrie),</li><li>31. BImSchV (Anlagen, die organische Lösemittel verwenden).</li></ul>
Deutlich wurde dabei, dass sowohl auf betroffene Unternehmen als auch auf Behörden erhebliche Herausforderungen zukommen. Viele Fragen sind noch offen, z.B. was gehört in einen Ausgangszustandsbericht, was muss veröffentlicht werden, wie erfolgt die Anpassung bestehender Anlagen an die neue Rechtslage.
Das BMU geht davon aus, dass das gesamte Umsetzungspaket im April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden wird. In Kraft treten werden die Neuregelungen dann zwanzig Tage nach Veröffentlichung.
<b>Erarbeitung von Vollzugsempfehlungen</b>
Die Umweltministerkonferenz hat im Herbst 2012 der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Immissionsschutz (LAI) den Auftrag erteilt, Vollzugsempfehlungen zur konkreten Umsetzung der Neuregelungen zu erlassen. Geplant ist eine allgemeine Arbeitshilfe, die in erster Linie Erläuterungen zur Auslegung der verschiedenen Neuregelungen enthalten soll, zum Beispiel zu den Themen Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht, Begriffsbestimmungen, Änderungen der 4. BImSchV sowie zu den betroffenen Regelungen im Wasser- und Kreislaufwirtschaftsrecht.
Darüber hinaus entwickelt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zurzeit eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht des Bodens.
]]></content:encoded>
			<category>Umweltrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 20 Mar 2013 13:40:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bis 31.05.2013 Emissionserklärung abgeben!</title>
			<link>http://www.tauw.de/nachrichten/artikel/article/bis-31052013-emissionserklaerung-abgeben/?cHash=10f90cd60471343ee646cef25a715638</link>
			<description>Es ist wieder soweit: Für das Berichtsjahr 2012 muss bis zum 31.05.2013 die Emissionserklärung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Es ist wieder soweit: Für das Berichtsjahr 2012 muss bis zum 31.05.2013 die Emissionserklärung abgegeben werden. Betroffen sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV. 
Nutzen Sie unsere Erfahrung und lassen sich bei der Erstellung unterstützen! ]]></content:encoded>
			<category>Umweltrecht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 20 Mar 2013 13:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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