ElektroStoffV - Weniger gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Datum: 30-04-2012

Das Bundesministerium für Umwelt hat den Entwurf einer Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronik-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV) vorgelegt. Der Verordnungsentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/65/EU. Diese Richtlinie ist bis zum 02. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Mit der neuen Verordnung wird der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ins deutsche Recht nachkommen.

Wesentliche Inhalte sind:

  • In Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteile für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens dürfen bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten (v. a. s. § 3).
  • Hersteller müssen für die den Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechenden Geräte eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und eine entsprechende CE-Kennzeichnung am Gerät anbringen (v. a. s. §§ 4, 5, 10 und 11). Dabei müssen die Hersteller die dauerhafte Konformität ihrer Geräte sicherstellen.
  • Zudem müssen die Hersteller ihren Dokumentations- und Informationspflichten nachkommen.

Der nun vorliegende Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht mit den Ressorts abgestimmt. Im weiteren Verfahren kommen zunächst die Ressortabstimmung insbesondere mit dem Wirtschaftsministerium, dann der Kabinettsbeschluss sowie die Beteiligung von Bundesrat und Bundestag.

Für Fragen, ergänzende Informationen oder ein unverbindliches Beratungsgespräche steht Ihnen Frau Dr. Marianne Hegemann - Abteilungsleiterin Umweltinformatik - zur Verfügung.